Verfassungsgerichtshof:Volksbegehren zum Mindestlohn gescheitert

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Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Einen Mindestlohn wird es im Freistaat nicht geben. Die Justiz folgt der Haltung des Ministeriums.

Das geplante Volksbegehren zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Freistaat ist gescheitert. Der bayerische Verfassungsgerichtshof lehnte die Zulassung der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) betriebenen Volksabstimmung ab. Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, entschieden die Richter und schlossen sich damit der Ansicht des bayerischen Innenministeriums an.

In Bayern wird es kein Volksbegehren zu Mindestlöhnen geben. (Foto: Foto: ddp)

Dort hatte man das Volksbegehren im November 2008 mit der Begründung abgelehnt, dass gesetzliche Regelungen zum Arbeitslohn in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fielen. Zudem beinhalte der Gesetzentwurf des Volksbegehrens einen verfassungswidrigen Eingriff in die Tarifautonomie.

Innenminister Joachim Herrmann sieht seine Haltung durch das Urteil bestätigt: "Das ist kein Urteil gegen Mindestlohn, aber eine klare Bestätigung, dass die Zuständigkeit allein beim Bundestag liegt", sagte er.

Der DGB hatte argumentiert, auf Bundesebene seien Mindestlöhne bislang nicht abschließend geregelt. Zudem sei die Möglichkeit der Einführung von Mindestlöhnen in der Bayerischen Verfassung ausdrücklich verankert.

Bayern ist eines der wenigen Bundesländer, in dem die Bürger Landesgesetze per Volksentscheid beeinflussen können. Ein erfolgreicher Volksentscheid läuft in vier Stufen: Zunächst müssen 25.000 bayerische Bürger den Antrag auf ein Volksbegehren unterschreiben. Eine Frist dafür gibt es nicht.

Anschließend prüft das Innenministerium den Antrag. Hat es rechtliche Bedenken, muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Hält das Gericht das Volksbegehren für verfassungsmäßig, müssen sich binnen zwei Wochen zehn Prozent der stimmberechtigten Bürger - rund 920.000 Menschen - in ihren Rathäusern in Unterschriftenlisten eintragen.

Gelingt auch das, sieht das Gesetz zwei Möglichkeiten vor: Entweder setzt der Landtag das Anliegen direkt um. Wenn die Landtagsfraktionen das aber ablehnen, kommt es binnen drei Monaten zu einem Volksentscheid, bei dem alle Bürger an Urnen gerufen werden. Dabei gilt die einfache Mehrheit.

Eines der bekanntesten Beispiele eines erfolgreichen Volksentscheids war die Abschaffung des Bayerischen Senats im Jahr 1998. Auch gegen den umstrittenen Transrapid war im Frühjahr 2008 ein Volksbegehren initiiert worden. Bevor allerdings entschieden werden konnte, ob ein solches Begehren verfassungsgemäß sein würde, wurden die Pläne für die Magnetschwebebahn endgültig verworfen.

© sueddeutsche.de/ddp-bay/dpa/bica - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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