Urteil:Pfahls Rente ist tabu

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Ein Gericht hat entschieden: Das Finanzamt kann die Altersersparnisse von Ex-Verteidigungsstaatssekretär Pfahls nicht pfänden.

Ekkehard Müller-Jentsch

Irgendwie war Ludwig-Holger Pfahls immer eine Art Phantom: Erst als bayerisches Wunderkind, das in unglaublicher Rasanz zum Büroleiter von Franz-Josef Strauß aufstieg, dann als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, als Rüstungs-Staatssekretär - und schließlich als einer der meistgesuchten Deutschen weltweit.

Wegen Korruption rechtskräftig verurteilt: Ludwig-Holger Pfahls (Foto: Foto: AP)

Obwohl inzwischen wegen Korruption rechtskräftig verurteilt und mit 67 Jahren längst aufs Altenteil geschoben, geistert der Mann weiter durch die Öffentlichkeit: Wenn auch nur mehr als Name auf Gerichtslisten. Aber noch immer kommen viele Reporter und wollen hören, was aus Pfahls Schmiergeld-Millionen geworden ist.

Am Montag ging es um die Altersversorgung des gelernten Juristen. In seiner Zeit als Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht und als Wirtschafts-Staatsanwalt hatte Pfahls exakt 168.320,91 Euro bei der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberater-Versorgung angespart.

Das Finanzamt Miesbach hätte wegen Pfahls Steuerschulden zu gerne auch dieses Geld beschlagnahmt und erließ deshalb eine Pfändungsverfügung. Immerhin hatte der Mann im Zusammenhang mit Panzerlieferungen für Saudi-Arabien von dem Waffenhändler Karlheinz Schreiber umgerechnet etwa 1,9 Millionen Euro Schmiergeld erhalten und nicht versteuert. Doch die Versorgungskammer verweigert bisher dem Fiskus hartnäckig den Zugriff. Natürlich auch, weil sie selbst noch 25.000 Euro an ausstehenden Beiträgen haben will.

1,2 Millionen Euro Steuerschulden

Vor allem aber hat der Staat mit seiner Forderung eine Menge juristischer Fallstricke ausgelegt. Denn bei solch einer obligatorischen Altersversorgung spielen Pfändungs-Freigrenzen und auch Aspekte der Hinterbliebenenversorgung eine wichtige Rolle. Zudem ist der Zeitpunkt der Auszahlung maßgeblich für deren Höhe. Und hier hatte der Freistaat auf einen möglichst raschen Geldfluss dringen wollen: Deshalb beantragte das Finanzamt im Namen von Pfahls die Rentenzahlung schon von dessen 60. Lebensjahr an, also drei Jahre früher als normal.

Das würde aber einen Abzug von stattlichen 20 Prozent bedeuten. Gibt jedoch die Pfändungsverfügung dem Fiskus überhaupt das Recht, im Namen von Pfahls solch eine weitreichende Entscheidung zu treffen? Die Versorgungskammer sagte Nein und wurde vom Freistaat prompt verklagt.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts München wies diese Klage nun zurück. Ob er seine Altersbezüge schon vorzeitig ausbezahlt haben möchte und dafür massive Abstriche in Kauf nimmt, oder erst zum obligatorischen Zahlungstermin, falle unter das "höchstpersönliche Gestaltungsrecht" eines Betroffenen, sagten die Richter. Auch die Pfändungsverfügung könne hieran nichts ändern. Der Freistaat ließ es offen, Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen das Urteil (Az.: M3K07.5585) einzulegen. In der Verhandlung wurde bekannt, dass Pfahls noch immer 1,2 Millionen Euro Steuerschulden hat - plus Zinsen.

© SZ vom 12.5.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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