Urteil:Lebenslange Haft für Amokläufer von Saltendorf

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Der Amokläufer von Saltendorf ist wegen Mordes und sechsfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zudem stellte das Landgericht Amberg eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung ausschließt.

Nach dem Amoklauf in einem Oberpfälzer Dorfgasthof ist der 51 Jahre alte Schütze zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Amberg bewertete die Tat als geplantes Blutbad und sprach den Hobbyjäger des heimtückischen Mordes, des sechsfachen versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Verurteilt: Johann M. (Foto: Foto: dpa)

Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, so dass der Maschinenbauer nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden kann.

Bei der Schießerei im Gasthaus von Saltendorf waren Ende Oktober 2005 bei einem Pfarrgemeindeabend ein Rentner getötet und acht Menschen verletzt worden. Der 51-Jährige war mit einer mit mindestens 15 Schuss geladenen Pistole in das Gasthaus gestürmt. Als ihn ein Gast am Eingang begrüßte, antwortete der Amokläufer "Dich schieße ich auch tot!" und feuerte gleich zwei Mal auf den Mann. Dieses Opfer ist seitdem querschnittsgelähmt.

Mit dem Urteil folgte die Strafkammer den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger-Anwälte, die acht der Opfer vor Gericht vertraten. Hintergrund der Bluttat in der Kneipe seien die jahrelange Ablehnung und die Schmähungen des Bauernsohnes durch die anderen Dorfbewohner gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Klaus Demmel.

Immer wieder sei der Mann von Bekannten wegen seiner Arbeitslosigkeit als "arbeitsscheuer Schmarotzer" beleidigt worden. "Er wurde auch im Beisein der Freundin gekränkt, das gräbt sich ein", meinte der Kammervorsitzende. Der Mann habe an jenem Sonntagabend den Menschen einen "Denkzettel verpassen" wollen.

Verteidigung kündigt Revision an

Der Rechtsanwalt meinte, wegen einer festgestellten Persönlichkeitsstörung des 51-Jährigen müsse der Angeklagte ein vermindertes Strafmaß bekommen und in eine Psychiatrie eingewiesen werden. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.

Der Beschuldigte nahm das Urteil ohne große Regung auf, er saß mit gefalteten Händen an der Anklagebank und hörte dem Richter aufmerksam und äußerlich ruhig zu. Der Verteidiger des 51-Jährigen nannte den Urteilsspruch "enttäuschend" und kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Die anwesenden Opfer reagierten mit Erleichterung auf das Urteil.

© SZ vom 27. April 2007 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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