Urteil in Landshut:Mahler muss ins Gefängnis

Früher RAF-Mitglied, heute Rechtsextremist - und verurteilter Volksverhetzer: Horst Mahler verliert einen Prozess auch in zweiter Instanz und muss für zehn Monate in Haft.

Der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Horst Mahler ist am Mittwoch vom Landgericht Landshut zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Die Strafkammer bestätigte damit einen Schuldspruch vom Frühjahr 2008. Damals hatte das Amtsgericht im oberbayerischen Erding Mahler wegen Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung bestraft.

Das Archivbild aus dem Jahr 2006 zeigt Horst Mahler bei einem Prozess am Landgericht Mannheim. (Foto: Foto: dpa)

Der Schuldspruch sei vom Landgericht noch um das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener ergänzt worden, teilte das Landshuter Gericht mit. An der von der ersten Instanz festgelegten Strafhöhe habe sich aber nichts geändert. Wegen seiner Vorstrafen muss der 73-Jährige die zehn Monate im Gefängnis absitzen.

Mahler hatte in einem Interview des Magazins Vanity Fair unter anderem den früheren Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, mit "Heil Hitler" begrüßt. Friedman, der das Interview für das Blatt führte, erstattete anschließend Anzeige gegen Mahler.

In dem rund dreimonatigen Berufungsprozess hatte Mahler zahlreichen Beweisanträge gestellt, so dass die Strafkammer das Verfahren mehrfach vertagen musste. Mahler war einst Mitgründer der Rote Armee Fraktion (RAF) und später Mitglied der rechtsextremen NPD. Derzeit läuft in München ein weiterer Prozess gegen den Holocaust-Leugner.

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