Streit um Skigebiet:Am Sudelfeld darf weiter gebaut werden

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Muss man um jeden Preis die Illusion von Winter aufrecht erhalten? Umweltschützer finden: nein. Hier eine Demonstration am Sudelfeld im März 2012. (Foto: Marc Müller/dpa)

Die Befürworter versprechen sich eine Aufwertung des Wintersports am Sudelfeld, Naturschützer sehen eine Verschandelung der Natur. Der Ausbau des Skigebiets ist umstritten. Nun hat ein Gericht entschieden.

Die Bauarbeiten für 250 Schneekanonen samt riesigem Speichersee im oberbayerischen Skigebiet Sudelfeld müssen nicht gestoppt werden. Das Verwaltungsgericht München wies einen Eilantrag von Naturschutzverbänden auf sofortigen Baustopp über der Gemeinde Bayrischzell (Landkreis Miesbach) ab.

Der Deutsche Alpenverein (DAV) und der Bund Naturschutz in Bayern (BN) wollten erreichen, dass auf dem Sudelfeld bis zur Entscheidung über eine Klage gegen das Projekt nicht mehr gebaut werden darf. Das öffentliche Interesse am Ausbau des Skigebiets überwiege, begründeten die Richter ihre am Mittwoch bekanntgegebene Entscheidung.

Arbeiten am Sudelfeld
:Wenn die Bagger anrücken

Im Skigebiet Sudelfeld rücken die ersten Bagger an. Umweltverbände haben Klage gegen den geplanten Ausbau eingereicht. Das Verwaltungsgericht muss nun entscheiden, ob es einem sofortigen Baustopp statt gibt.

In dem Landschaftsschutzgebiet soll ein Speicherbecken mit einem Fassungsvermögen von mehr als 150 000 Kubikmetern entstehen. Mit dem Wasser können 250 Schneekanonen betrieben werden. Der Ausbau soll an die neun Millionen Euro kosten. Neben zwei Privatleuten ist die Gemeinde Bayrischzell an der Betreiberfirma beteiligt. Das keine 80 Kilometer von München entfernte Skigebiet verfügt bereits jetzt über 21 Lifte, davon 3 Sesselbahnen.

In seiner Begründung zu dem Beschluss (Aktenzeichen M 2 S 14.2116) spricht das Gericht davon, dass zwar eine für Natur und Landschaft folgenlose Rückabwicklung des Bauvorhabens ausgeschlossen sei. Es gebe aber keine Anhaltspunkte dafür, dass das Projekt im eigentlichen Prozess zu Fall kommen könne. Die Richter segneten auch die Ausnahmen des Landratsamtes Miesbach vom Landschaftsschutz ab. Zudem handele es sich beim Skigebiet Sudelfeld um ein seit Jahrzehnten intensiv für den Wintersport genutztes und touristisch erschlossenes Areal.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht können die Kläger Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erheben. Wann der eigentliche Prozess stattfindet, steht noch nicht fest. Mit ihren Klagen wollen DAV und BN erstmals im Freistaat den Bau neuer Schneekanonen gerichtlich verhindern. Die Pläne am Sudelfeld überträfen jeglichen bisherigen Ausbau von Beschneiungsanlagen im bayerischen Alpenraum, begründen sie dies.

Die beiden Verbände zeigten sich in einer ersten Reaktion enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. Die Abwägung zwischen dem Schutz der Alpen einerseits und wirtschaftlichen Interessen andererseits sei zunächst zulasten des Naturschutzes ausgegangen, befand der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner auch im Namen des DAV. Es werde nun geprüft, ob Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt oder auf das Hauptsacheverfahren gesetzt wird.

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