Stiftung in Bayern:Wo Opfer unterstützt werden

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Keine Entschädigung, kein Schmerzensgeld: Wenn beim Täter nichts zu holen ist, gehen auch die Opfer leer aus - aber der Schaden bleibt. Die Stiftung Opferhilfe Bayern will das ändern, sie bietet Verbrechensopfern unbürokratische Hilfe an.

Nadja Boxheimer

Opfer von Wohnungseinbrüchen fallen oft durch das gesetzliche Raster und bekommen keine Entschädigung. (Foto: dapd)

Dass Opfer schwerer Straftaten finanzielle Hilfe benötigen, steht außer Frage. Was aber, wenn bei einem Täter, der kein eigenes Vermögen hat, nichts zu holen ist und die bestehenden Hilfsangebote des Bundes auch nicht greifen? Ein Wohnungsbesitzer etwa, dessen Immobilie angezündet wurde: Er geht nach Maßstäben des Opferentschädigungsgesetzes leer aus, da es sich bei Brandstiftung in der Regel nicht um eine Gewalttat handelt. Auch solchen Opfern in Bayern zukünftig "schnell und unbürokratisch Entschädigung zu leisten", das ist das erklärte Ziel der neuen Stiftung Opferhilfe Bayern, die Justizministerin Beate Merk am Montag in München offiziell startete.

Einmalig bis zu 10.000 Euro Unterstützung möchte die Stiftung Opfern von Straftaten gewähren. Auch Angehörige können Hilfe bekommen, wenn sie durch die Tat besondere Nachteile erlitten haben. "Wir wollen den Fokus damit noch stärker auf die Bedürfnisse der Opfer rücken und die vorhandenen Schutzlücken schließen", unterstrich CSU-Ministerin Merk. Diese Lücken gebe es unter anderem bei Straftaten, die nicht explizit unter die Kategorie Gewaltdelikte fallen, wie etwa bei einem Wohnungseinbruch mit großem Sachschaden.

Auch beim Schmerzensgeld sieht Merk Nachbesserungsbedarf: Das Opferentschädigungsgesetz greife nur bei Gesundheitsschäden und damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Nachteilen, gewähre jedoch kein Schmerzensgeld. "Dabei stellt genau dieses die Würde der Opfer wieder her und verschafft ihnen Genugtuung", betonte die Justizministerin.

So plant die neue Stiftung beispielsweise, auch Stalkingopfern zu helfen, die dem Täter in Zukunft nicht mehr begegnen und deshalb wegziehen möchten, die Umzugskosten jedoch selbst nicht tragen können. "Die Betroffenen kommen nicht selten in finanzielle Bedrängnis bis hin zur Existenzkrise", bemängelte Merk. Bei vermögenslosen Tätern warteten sie vergeblich auf Wiedergutmachung.

Um die einmalige Entschädigungszahlung aus dem Fonds der Stiftung erhalten zu können, müssen laut Justizministerium fünf Bedingungen erfüllt sein. Zunächst greife die Opferhilfe nur, wenn der Antragsteller zur Tatzeit in Bayern gewohnt hat oder die Straftat im Freistaat begangen wurde. Der Zeitpunkt des Deliktes müsse nach dem 1. Januar 2010 liegen. Darüber hinaus sei Voraussetzung, dass kein gesetzlicher Leistungsanspruch bestehe. Ebenso müsse zutreffen, dass Schadenersatzansprüche gegen Täter oder Dritte nicht verwirklicht werden können. Ausschlaggebendes Kriterium sei auch, dass der Antragsteller auf die Entschädigung angewiesen sei.

Finanzieren wird sich die Opferhilfe Bayern hauptsächlich aus Zahlungen von Geldbußen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Stiftung statt wie sonst der Staatskasse zuweisen. Darüber hinaus erhält die Stiftung, deren Vorstandsvorsitz der ehemalige Amtschef des Justizministeriums, Hans-Werner Klotz, übernimmt, einen Haushaltszuschuss von 70.000 Euro. "Es ist klar, dass die Stiftung Opferhilfe Bayern hier auf Unterstützung angewiesen ist", gibt Merk zu. Doch sie sei überzeugt, dass sie diese bekommen werde. "Schließlich kann man hier eine ganze Menge Hilfe für Verbrechensopfer leisten", betonte Merk.

© SZ vom 23.10.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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