Spendenaffäre:Anklage gegen Hollerith

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Eigentlich waren es Parteispenden. Doch der CSU-Politiker hat die Gelder als Mieteinnahmen deklariert. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Nach langwierigen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen den früheren CSU- Bundestagsabgeordneten Josef Hollerith wegen Untreue und Verstoßes gegen das Parteiengesetz erhoben.

Josef Hollerith: Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Untreue. (Foto: Foto: dpa)

Die Justizbehörde wirft dem christsozialen Politiker vor, Anzeigen in Parteiwerbebroschüren als Mieteinnahmen verbucht zu haben. Tatsächlich habe es sich jedoch um Parteispenden gehandelt. Es geht um rund 100 000 Euro.

Hollerith bestreitet die Vorwürfe. Der CSU droht in der Parteispendenaffäre eine Rückzahlungsforderung der Bundestagsverwaltung.

Der heute 52 Jahre alte Politiker hatte für die Bundestagswahlen 1998 und 2002 in seinem Wahlkreis Altötting-Ebersberg-Mühldorf a. Inn Werbebroschüren drucken lassen. Die Prospekte enthielten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Firmenanzeigen, deren Preise zehnfach überhöht waren.

Mit dem Geld habe Hollerith seinen Wahlkampf finanziert, teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit. Der Beschuldigte führte die Einnahmen im Rechenschaftsbericht der Partei jedoch nicht als Parteispenden an, sondern als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dies ist in den Augen der Justiz ein Verstoß gegen das Parteiengesetz und wegen der falschen Deklaration von Einnahmen in einer Gesamthöhe von 202.660 Mark Betrug.

Der Vorwurf unrechtmäßiger Aufwandsentschädigungen aus der Parteikasse ist verjährt. Ob das Amtsgericht Altötting die Anklage zulässt und wann gegebenenfalls der Prozess stattfindet, blieb zunächst offen.

Seit Ende Mai liegt gegen Hollerith eine weitere Strafanzeige wegen des Verdachts des Betruges und einer falschen eidesstattlichen Versicherung vor, wie der Traunsteiner Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Vordermayer ergänzend mitteilte.

Gegen einen Geschäftsmann aus dem Landkreis Altötting erließ das dortige Amtsgericht einen Strafbefehl in unbekannter Höhe wegen Beihilfe zur Untreue und zum Verstoß gegen das Parteiengesetz. Bei einem dritten Beschuldigten stimmte das Gericht der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zu, gegen einen vierten Verdächtigen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Indessen steht der CSU wegen der Parteispendenaffäre eine Rückzahlungsforderung der Bundestagsverwaltung ins Haus. Das Magazin Focus hatte am Wochenende berichtet, es könnte sich dabei um bis zu 800.000 Euro handeln.

Die Bundestagsverwaltung wollte sich zumjetzigen Zeitpunkt dazu jedoch nicht äußern. Ein CSU-Sprecher sagte: "Das sind nichts weiter als Spekulationen."

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