Regensburg:Prozess um Sicherheitsverwahrung unterbrochen

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Vor 14 Jahren tötete der Mann eine Joggerin in Kelheim. Seine Strafe saß er ab, anschließend ordnete ein Gericht Sicherungsverwahrung an. Doch der Straftäter zog nach Karlsruhe, wo die Entscheidung für verfassungswidrig erklärt wurde. Jetzt wird der Fall des 33-Jährigen neu verhandelt.

Der Regensburger Prozess um die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Sexualtäters ist am Montag nach einem Befangenheitsantrag unterbrochen worden. Die Kammer wolle seinen Mandanten unter allen Umständen in Haft halten, sagte der Verteidiger des 33-Jährigen in der Begründung. Das Gericht zog sich nach dem Antrag zunächst zur Beratung zurück und vertagte schließlich das Verfahren auf den kommenden Montag.

Ein verurteilter Sexualmörder (rechts) soll in Sicherheitsverwahrung. Doch das Verfassungsgericht erklärte dies für verfassungswidrig. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden. (Foto: dapd)

Mehr als 14 Jahre nach dem Sexualmord an einer Joggerin in Kelheim muss das Landgericht Regensburg prüfen, ob der damals 19 Jahre alte Täter weiter gefährlich für die Bevölkerung ist.

Das Verfahren sei trotz der Dringlichkeit des Falles immer wieder verzögert worden, kritisierte der Rechtsanwalt des Täters im Befangenheitsantrag. Sein Mandant habe kein Vertrauen mehr in die Fairness der drei Berufsrichter. Die Hauptverhandlung erfolgt seiner Ansicht nach nur zum Schein. Die Richter hätten ihr Urteil eigentlich schon getroffen, sagte der Verteidiger.

Unter anderem kritisierte er, dass einer der Beisitzenden Richter als Pressesprecher mit Medien über den Fall gesprochen habe. Der Anwalt bemängelte außerdem die Auswahl der Sachverständigen. Es fehle auch noch ein wichtiges Gutachten. "Sonst brauchen wir gar nicht verhandeln", sagte der Verteidiger.

Der heute 33 Jahre alte Mann hatte die Frau in einem Waldgebiet überfallen, sie erwürgt und dem sterbenden Opfer die Kleider vom Leib gerissen. 1999 wurde er zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt, die Strafe saß er bis zum letzten Tag ab.

Dennoch kam er nicht frei: Im Jahr 2009 ordnete das Regensburger Landgericht die nachträgliche Verwahrung des Mannes an, da er nach wie vor als gefährlich eingestuft wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Sicherungsverwahrung im Mai für verfassungswidrig.

Vier Straftäter hatten in Karlsruhe geklagt, darunter der Mörder der Joggerin. Der 33-Jährige war der bundesweit erste Jugendstraftäter, bei dem die Verwahrung zum Schutz der Bürger angeordnet wurde.

© sueddeutsche.de/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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