Rechtsextremismus:DVU-Chef darf Revolver behalten

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Gerhard Frey darf weiter mit geladener Waffe herumlaufen: Der Freistaat Bayern ist vor Gericht erneut mit dem Versuch gescheitert, dem DVU-Chef den Waffenschein zu entziehen.

Der Freistaat ist zum wiederholten Mal mit dem Versuch gescheitert, dem Chef der rechtsextremen Deutschen Volksunion (DVU) seinen Revolver zu verbieten. Nach dem Münchner Verwaltungsgericht bestätigte auch der übergeordnete Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass Gerhard Frey, der 75-jährige Verleger des rechten Propagandablatts National-Zeitung, seinen Waffenschein behalten darf.

Der DVU-Vorsitzende Frey im November 2005 beim Bundeswahlkongress der rechtsextremen NPD (Foto: Foto: ddp)

Die Richter wiesen in der zweiten Instanz die Berufung des Freistaats ab (Aktenzeichen: 21 BV 07.586). Zur Begründung hieß es, der Kläger habe einen Anspruch auf den Waffenschein, weil Frey "im waffenrechtlichen Sinne zuverlässig" und "wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet" sei. Das Führen dieser Schusswaffe sei "erforderlich und geeignet", diese Gefährdung zu mindern.

Das Landratsamt München hatte Ende 2005 einen Antrag Freys auf Verlängerung seines Waffenscheins mit dem Argument abgelehnt, die rechtsextreme DVU verfolge verfassungswidrige Ziele.

In der damaligen Begründung hieß es, Frey gehe "aktiv, ziel- und zweckgerichtet gegen das Schutzgut der verfassungsmäßigen Ordnung vor". Das folge aus der Funktion und Stellung des Klägers in der DVU sowie aus seiner Eigenschaft als Herausgeber der National-Zeitung. Er sei daher "unzuverlässig".

Daraufhin erhob Frey Klage am Verwaltungsgericht München und beantragte einen vorläufigen Waffenschein. Dieser wurde genehmigt. Das Innenministerium legte Berufung ein. Diese wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.

Frey argumentiert seit mehr als einem Jahrzehnt, ihm drohe größere Gefahr für Leib und Leben als der Allgemeinheit. In den siebziger Jahren hatte es Sprengstoffanschläge auf Freys Verlagsgebäude gegeben. 1994 hatte das Bundeskriminalamt Hinweise auf ein geplantes Attentat durch ein ausländisches Terrorkommando. Das Innenministerium hatte 1994 zum ersten Mal versucht, Frey seinen Waffenschein zu entziehen. Frey klagte jedes Mal und hat sich bislang auch immer durchgesetzt.

© dpa/ddp-bay/ihe/mati - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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