Rechnungshof:BR soll Orchester ausgliedern

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Deutliche Worte vom Rechnungshof: Der BR soll seine beiden Orchester und den Chor ausgliedern. Mit ihrem ursprünglichen Auftrag hätten sie kaum noch was zu tun.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) empfiehlt, die beiden Orchester und den Chor des Bayerischen Rundfunks (BR) mittelfristig aus der öffentlich-rechtlichen Anstalt auszugliedern.

Der Oberte Bayerische Rechnungshof empfiehlt: Die Orchester des BR sollen ausgegliedet werden. (Archivbild) (Foto: Foto: dpa)

Im Interesse der Kostentransparenz und Leistungsverrechnung sei eine Ausgliederung der Klangkörper empfehlenswert, heißt es in einem Sonderbericht der Kassenprüfer zur finanziellen Situation des BR, der am Mittwoch in München vorgelegt wurde.

"Von ihrem ursprünglichen Auftrag, Sendungen für die Programme des BR zu erstellen, haben sich die Orchester und der Chor des BR immer mehr entfernt", stellt der ORH in einem Sonderbericht zur finanziellen Situation des BR fest.

Es sei aber "nicht Aufgabe des BR, einen zunehmend als unabhängiges Konzertorchester fungierenden Klangkörper aus den öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren zu finanzieren".

Obwohl das Symphonieorchester, das Rundfunkorchester und der Chor im Jahr 2004 fast 20 Prozent des Gesamtetats des BR-Hörfunks verschlungen haben, trugen sie lediglich zu 1,5 Prozent zum Radioprogramm bei. Jede von den Klangkörpern gefüllte Sendeminute kostete laut ORH demnach über 1000 Euro. Die Durchschnittsminutenkosten im gesamten BR-Hörfunk liegen bei lediglich 64 Euro.

Außerdem waren 2004 mit 238 Stellen rund ein Viertel aller Planstellen des Hörfunks bei den Klangkörpern gebunden. Bis 2007 seien allerdings deutliche Sparmaßnahmen zu beobachten, räumte der ORH ein. Und bei den produzierten Konzertminuten seien bei allen drei Klangkörpern erhebliche Steigerungen festzustellen.

Nach Auffassung des ORH müssen die Orchester künftig wieder stärker in die programmliche Gestaltung eingebunden werden. Auslandskonzerte sollte künftig nur noch dann veranstaltet werden, "soweit die variablen Kosten gedeckt und ein Deckungsbeitrag zu den Fixkosten erzielt wird".

Die Konzertaktivitäten in Bayern und Deutschland sollten nach Auffassung des ORH ebenfalls "nachrangigen Charakter haben".

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