Prozess in Bayreuth:Lebenslang für Mord an Krankenschwester

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Ein 36 Jahre alter Mann ist für den Mord an einer Krankenschwester zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der bereits zuvor wegen Vergewaltigung vorbestrafte Mann hatte zugegeben, nur fünf Wochen nach seiner Haftentlassung das Verbrechen begangen zu haben.

Der Vergewaltiger und Mörder einer Krankenschwester in Bayreuth muss lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Bayreuth stellte am Mittwoch die besonders schwere Schuld des einschlägig vorbestraften 36-Jährigen fest und ordnete zudem Sicherungsverwahrung an. Damit folgten die Richter den übereinstimmenden Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Verurteilter Mörder: Jochen S. hat eine Krankenschwester überfallen, erpresst, vergewaltigt und umgebracht (Foto: Foto: ddp)

Der Mann hatte gestanden, die zweifache Mutter im Oktober 2006 bei einem Raubüberfall vergewaltigt und dann mit Messerstichen und Schlägen auf den Kopf umgebracht zu haben. Erst fünf Wochen vorher war der Gewaltverbrecher wegen einer günstigen Sozialprognose auf Bewährung aus der Haft entlassen worden.

Sein Verteidiger Herbert Gabler sagte, wer etwas so Bestialisches gemacht habe, müsse für immer weggesperrt werden. Die Tat sei das Ergebnis eines verkorksten Lebens. "Hier hat die Verwerflichkeit ihren Höhepunkt gefunden", sagte er. Sein Mandant sei bereit, das Urteil anzunehmen.

In seinem Schlusswort sagte der angeklagte Jochen S.: "Mir tut leid, was ich alles gemacht habe. Ich bin mir der hohen Schuld bewusst." Wie schon während des gesamten Prozesses vermied er dabei jeglichen Blickkontakt.

Überfall an einer roten Ampel

Jochen S. Hatte gestanden, die 39-jährige Frau am Morgen des 7. Oktober 2006 an einer roten Ampel in Bayreuth in ihrem Auto überfallen, zum Abheben von Geld gezwungen, vergewaltigt und umgebracht zu haben. Er habe 1.850 Euro gebraucht, die er seinem Chef entwendet und in einer Spielbank verspielt hatte.

Der Mord an der Krankenschwester hatte eine öffentliche Debatte über Gutachter und Haftlockerungen für Sexualstraftäter ausgelöst. Erst fünf Wochen zuvor war Jochen S. Auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er seit 2001 wegen räuberischer Erpressung und Vergewaltigung einer 20-Jährigen gesessen hatte.

Staatsanwalt Werner Kahler sagte, der Täter habe sich bei Haftlockerungen bewährt und eine Therapie angetreten. Dass das Gutachten sich als unzutreffend erwiesen habe, "muss in höchstem Maße bedauert werden". Die Rückfallgeschwindigkeit sei kaum zu überbieten.

Entscheidender Tipp vom Ehemann des Opfers

Nachdem der Mann schon am 5. Oktober eine Rechtsanwältin in ihrem Auto überfallen, aber nicht genug Beute gemacht hatte, habe er zwei Tage später erneut zugeschlagen. Weil die Krankenschwester laut schrie, als er sie in den Kofferraum sperren wollte, habe er beschlossen, sie zu töten, um sie als Belastungszeugin zu beseitigen.

Wegen der besonderen Schwere der Schuld und der Sicherungsverwahrung ist eine Freilassung nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen. "Was der Angeklagte seinem Opfer angetan hat, geht weit über das hinaus, was zur Erfüllung des Tatbestandes der besonderen Schwere der Schuld erforderlich ist", sagte Kahler.

Den entscheidenden Hinweis zur Verhaftung des 36-Jährigen hatte der Ehemann des Mordopfers gegeben: Er hatte diesen als Justizvollzugsbeamter im Gefängnis betreut.

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