Prozess gegen Neonazis:"So viele Menschen töten wie möglich"

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Nach einem Anschlag auf ein von Ausländern bewohntes Mietshaus verurteilt ein Nürnberger Gericht vier Neonazis zu mehrjährigen Haftstrafen.

Peter Schmitt

Zu Jugendstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und acht Monaten hat das Landgericht Nürnberg-Fürth am Montag vier Neonazis aus Mittelfranken verurteilt. Das Gericht sühnte damit den Brandanschlag auf ein überwiegend von Ausländern bewohntes Mietshaus in Bad Windsheim sowie die Verwüstung eines jüdischen Friedhofs.

Die Begründung für das Urteil lautete auf versuchten Mord in 42 Fällen in Tateinheit mit Brandstiftung sowie Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung. Zur Katastrophe war es bei dem Anschlag auf das Mietshaus nur deshalb nicht gekommen, weil die Brandsätze entweder an der Hausfront abprallten oder sich nicht entzündeten. Die Richter waren sich aber sicher, dass die Jugendlichen "so viele Menschen töten wollten wie möglich".

Die jungen Männer und eine Frau, die zum Zeitpunkt der Taten 16 und 17 Jahre alt waren, gehören zwar keiner Neonaziorganisation direkt an. Das Gericht ging allerdings bei allen Vieren von einer rechtsradikalen Gesinnung und Ausländerhass aus. In der Wohnung des Rädelsführers, der zu dem Mordanschlag aufgefordert und selbst den ersten Molotowcocktail geworfen hatte, fand die Polizei rechtsextremistisches Informationsmaterial.

Obwohl sie in verschiedenen Orten in Mittelfranken wohnten, trafen die Jugendlichen sich öfter auf einem Parkplatz in Neustadt an der Aisch. Dort heckten sie am 2. Oktober 2006 den nächtlichen Anschlag auf das Wohnhaus aus. Vier Tage später besorgten sie sich die Utensilien für mehr als ein halbes Dutzend Brandsätze. Die Flaschen fanden sie im Kurpark von Bad Windsheim. Das Haus in der Stettiner Straße, zu dem sie sich mit einem Taxi kutschieren ließen, hatten sie wegen der vielen fremdländisch klingenden Namen an den Klingelschildern als passendes Objekt ausgemacht.

"Technisch unzulänglich" vorbereitet

Der Anschlag war allerdings "technisch unzulänglich" vorbereitet, wie die Jugendkammer erklärte. Die erste mit Benzin gefüllte Flasche erzeugte zwar eine hohe Stichflamme. Sie war aber an einem Fenster abgeprallt und hinterließ nur einen Rußfleck auf der Fassade. Der Inhalt des zweiten Wurfgeschosses entzündete sich erst gar nicht. Der dritte Täter ließ seinen Molotowcocktail fallen und lief vom Haus weg. Schließlich flüchteten die drei jungen Männer und das Mädchen, das Schmiere gestanden hatte.

Die Verteidiger plädierten lediglich auf versuchte schwere Brandstiftung. Das Gericht war jedoch anderer Meinung. Die Jugendlichen hätten den Hausbewohnern keineswegs nur einen Schrecken einjagen wollen, wie sie behaupteten. Es sei vielmehr erwiesen, dass alle Vier am 6. Oktober den Vorsatz hatten, aus Hass Menschen töten zu wollen. Immerhin hatte der Anführer der Neonazitruppe seine Gefolgsleute unmittelbar vor der Attacke vom Gerüst eines Kinderspielplatzes mit einer markigen Rede nochmals auf die Tat eingeschworen.

Die rechtsradikale antisemitische Einstellung der Clique führte auch zu der Verwüstung des jüdischen Friedhofs in dem Ort Diespeck bei Neustadt an der Aisch am 24. Februar 2007. Zwei der jungen Männer waren spontan auf die Idee verfallen, eine jüdische Einrichtung zu schänden, nachdem sie sich mit Musik rechtsradikaler Bands aufgeputscht hatten. Mit ihren Springerstiefeln traten sie mit aller Gewalt gegen die alten Grabsteine und verwandelten die Ruhestätte in ein Trümmerfeld. Mehr als 60 Grabdenkmäler waren umgestürzt.

Die Vorfälle entfachten eine Diskussion über den Umgang mit der rechtsradikalen Szene unter den Jugendlichen im ländlichen Westmittelfranken. Bürgerinitiativen gegen Rechts klagten, ihre Hinweise über martialisches Auftreten und Gewalttaten von Skinheads seien von der Polizei und Kommunalpolitikern meist verharmlost worden.

© SZ vom 06.05.2008/sonn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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