Polizist scheitert mit Berufung:Wegen "Knöllchen-Affäre" zurecht entlassen

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Der Polizist, der ein Verkehrsdelikt von Franz Beckenbauer vertuscht hat, ist zurecht aus dem Polizeidienst entlassen worden. Die Berufung des ehemaligen Kriminaloberkommissars wurde abgelehnt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat am Mittwoch die Entlassung eines Erdinger Kriminaloberkommissars wegen eines Dienstvergehens im Zusammenhang mit der "Knöllchen-Affäre" des FC Bayern-Präsidenten Franz Beckenbauer bestätigt.

Franz Beckenbauer 2004 mit seinem neuen Dienstwagen. Der damalige Organisationschef der Fußball-WM 2006 entschied sich für das Modell A8 6.0 Quattro mit dem Wunschkennzeichen "WM - 2006". (Foto: Foto: dpa)

Der Disziplinarsenat wies die Berufung des Beamten gegen die gleichlautende Entscheidung der Vorinstanz zurück (Az.: 16a D 06.2662). Damit ist das Urteil rechtskräftig. Im Falle eines anderen Beamten von der Münchner Verkehrsüberwachung, der an der Vertuschung der Temposünde beteiligt war, will das Gericht am 19. März eine Entscheidung verkünden. Beckenbauer war am 10. Juni 2005 in einem Fahrzeug des Fußballclubs und Rekordmeisters mit Tempo 75 statt erlaubten 30 Stundenkilometern geblitzt worden.

Der Kriminaloberkommissar, damals ehrenamtliches Mitglied des Ordnungsdienstes des FC Bayern, hatte zugunsten des "Kaisers" den Münchner Kollegen eingeschaltet. Auf dessen Rat fertigte er ein Schreiben mit dem Briefkopf der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt, wonach der Wagen des FC Bayern von der Polizei zu einem dienstlichen Einsatz ausgeliehen worden sei.

Ein Mitarbeiter des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) schlug daraufhin das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Beckenbauer nieder. Alle drei Beamten wurden strafrechtlich zu Geldstrafen verurteilt und disziplinarrechtlich mit Entfernung aus dem Dienst bestraft. Das Berufungsverfahren des KVR-Beamten ist noch anhängig.

Das Urteil gegen den Oberkommissar treffe diesen "schwer, aber nicht unverdient", sagte Vorsitzender Richter Leonhard Thomas in der Begründung. Der 44-Jährige habe keine "Augenblickstat" begangen und über einen längeren Zeitpunkt immer wieder die Möglichkeit gehabt, sich eines Besseren zu besinnen.

Dass der Begünstigte ein Prominenter sei, gebe dem Fall ein stärkeres Gewicht. Im Fall des Verkehrsüberwachers gab der Senat zu Protokoll, er neige auch hier zur Entfernung aus dem Dienst. Mit dieser Einschätzung soll dem 40-Jährigen auf seinen Wunsch die Chance eingeräumt werden, seine Entlassung selbst zu betreiben und sich das Stigma eines Urteils zu ersparen. Tut er dies, wird das Disziplinarverfahren eingestellt.

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