Plädoyers im Strauß-Prozess:Ist Max schuldig?

Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Der Politiker-Sohn kann wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden. Das Gericht ist jedoch anderer Meinung.

Im Prozess gegen Politikersohn Max Strauß um Millionen-Schwarzgelder des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber hält die Staatsanwaltschaft den Angeklagten der Steuerhinterziehung für schuldig. Staatsanwalt Wolfgang Natale sagte in seinem Plädoyer vor dem Augsburger Landgericht, die gegen Strauß vorliegenden Indizien reichten für eine Verurteilung aus.

Max Strauß (Foto: Foto: ddp)

Der 48-jährige Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß sei bei einem Airbusgeschäft mit Thailand als Lobbyist aufgetreten und habe dem Finanzamt vorsätzlich seine Einnahmen aus seiner Tätigkeit verschwiegen. Strauß ist angeklagt, von dem nach Kanada geflüchteten Rüstungslobbyisten Schreiber über ein Tarnkonto mit dem Namen "Maxwell" 2,7 Millionen Euro Provisionen erhalten und nicht versteuert zu haben.

Strauß war in erster Instanz im Juli 2004 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch im Herbst 2005 auf und verwies den Fall nach Augsburg zurück.

Zugleich stellten die BGH-Richter fest, dass zwar mehrere Indizien, aber keine letztlich ausreichenden Beweise gegen Strauß sprächen. Die Verteidigung kündigte an, auf Freispruch zu plädieren.

Auch das Gericht hatte in den vergangenen Wochen mehrfach angedeutet, dass es die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Indizien nicht für eine Verurteilung für ausreichend hält.

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