"Pizza-Mord"-Prozess:Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig

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Zum Auftakt eines Mord-Prozesses in Würzburg haben sich die beiden Angeklagten gegenseitig belastet. Sie sollen einen Bekannten totgeprügelt haben, weil er sich weigerte, eine Pizza zu essen.

Zum Auftakt des sogenannten Pizza-Mord-Prozesses in Würzburg haben sich die beiden 34 und 35 Jahre alten Angeklagten gegenseitig belastet. Sie sollen einen Bekannten totgeprügelt haben, weil er sich weigerte, eine Pizza zu essen.

Die Tat geschah nach einem gemeinsamen Zechgelage im Mai 2006 in einer Wohnung in Würzburg. Laut Anklage hat zunächst der 35-Jährige minutenlang massiv mit Fäusten und Ellenbogen auf Gesicht und Oberkörper des Opfers eingeschlagen.

Weil dadurch Blut umherspritzte, seien die Angeklagten in zusätzliche Wut versetzt worden, sagte Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager. Deshalb sollen die Männer schließlich gemeinsam auf den wehrlos am Boden liegenden Mann eingetreten und dabei seinen Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Der Obdachlose starb im Krankenhaus an inneren Blutungen nach einem Milzriss. Neben einer Vielzahl von Prellungen und Blutergüssen erlitt er einen Nasenbeinbruch und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.

"Wahrer Gewaltrausch"

Der 35-jährige Angeklagte gab über seinen Verteidiger zu Protokoll, er könne sich nicht erinnern, das Opfer geschlagen oder getreten zu haben. Der Arbeitslose will aber gesehen haben, wie der andere Angeklagte auf das Opfer eintrat.

Der 34-Jährige legte ein Teilgeständnis ab. Er hat sich nach eigener Aussage aber erst an den Misshandlungen beteiligt, nachdem sich der Mitangeklagte in einen "wahren Gewaltrausch hineingesteigert" und das Opfer minutenlang geschlagen und mit schweren Arbeitsschuhen getreten habe.

Er habe dem Obdachlosen zwar auch gegen Kopf und Oberkörper getreten. "Seinen Tod habe ich aber zu keiner Zeit gewollt", erklärte der 34-jährige Hilfsarbeiter.

Auslöser der Tat, die nach einem gemeinsamen Zechgelage stattfand, soll eine Tiefkühlpizza gewesen sein, die die Wohnungsinhaberin dem Obdachlosen auf seinen Wunsch hin zubereitet haben will.

Weil der Betrunkene müde geworden war, soll er sich geweigert haben, die Pizza zu essen. Über diesen Sinneswandel seien die beiden ebenfalls angetrunkenen Angeklagten in Wut geraten.

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