Petition an den Landtag:Bolzplätze in Gefahr

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Da hat die Bürokratie den Bürgern einen Streich gespielt. Strenge Lärmschutzvorgaben bedrohen jetzt zahlreiche Bolzplätze.

Bayerns Bolzplätzen droht nach Ansicht einer parteiübergreifenden rot-schwarzen Allianz Gefahr durch bürokratische Lärmschutzvorgaben. Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung sei für Jugendspielplätze ein Mindestabstand von 90 bis 140 Metern vorgeschrieben, kritisierte die Landtags-SPD .

CSU, Grüne und SPD setzen sich für den Erhalt der Bolzplätze ein. (Foto: Foto: dpa)

Die Werte könnten von vielen bestehenden Jugendspielplätzen wegen der dichten Bebauung gar nicht eingehalten werden. Der Augsburger Stadtjugendring hat eine Landtags-Petition zu dem Thema eingereicht.

Die Junge Union (JU) schloss sich an und forderte Sonderregelungen für die Jugendspielplätze.

In München seien 60 Prozent der bestehenden Bolzplätze von den Lärmschutzvorschriften betroffen, in Augsburg 70 Prozent, sagte Linus Förster, jugendpolitischer Sprecher der Landtags-SPD.

In Augsburg habe bereits in zwei Fällen erfolgreiche Klagen gegen fußballspielende Jugendliche gegeben. "Wir müssen damit rechnen, dass mehr Klagen folgen." Die Sozialdemokraten forderten die Staatsregierung auf, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zur Erhaltung der Bolzplätze zu ergreifen.

JU-Chef Manfred Weber sagte laut Mitteilung: "Es kann nicht sein, dass Kinder- und Jugendlärm mit Verkehrslärm rechtlich gleichgestellt ist." Bei diesem Thema könne die CSU deutlich machen, dass sie für eine familien- und kinderfreundliche Gesellschaft stehe. Weber forderte weiter eine Lockerung der Vorschriften für Sportvereine.

Auch die Landtags-Grünen forderm eine bayerische Regelung für Jugendspielplätze. "Es ist einfach absurd, Verkehrs- und Gewerbelärm rechtlich genauso zu bewerten wie Jugendspiel- und Bolzplätze", sagte die kommunalpolitische Sprecherin Christine Kamm. Genau dieses aber tue der Bundesgesetzgeber in der Bundesimmissionsschutzverordnung. Bayern müsse daher die Chancen nutzen, die die Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismusreform biete.

Bisher dürfe ohne größere Einschränkungen nur bis 20 Uhr im Freien trainiert werden. "Bis 22 Uhr müssen hier Sonderregelungen greifen, um ein sinnvolles Training auf Sportplätzen weiter zu ermöglichen." Als Grund nannte Weber unter anderem den zunehmenden Nachmittagsanunterricht an den Schulen.

Der Augsburger Stadtjugendring verwies auf die zunehmende Zahl übergewichtiger Jugendlicher. Es sei zwingend erforderlich, ein adäquates Angebot an Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten zu erhalten.

Gerade angesichts des nationalen Aktionsplans für ein kindergerechtes Deutschland sei der Anspruch auf kinder- und jugendgerechte Einrichtungen in Wohnvierteln unverzichtbar.

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