Online-Durchsuchung:Bayern will Sonderweg

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Innenminister Herrmann geht der Kompromiss zur Online-Durchsuchung nicht weit genug. Ermittler in Bayern sollen Wohnungen betreten dürfen, um Spähprogramme auf den Rechnern Verdächtiger zu installieren.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat einen Sonderweg bei der Umsetzung des Regierungskompromisses zur Online-Durchsuchung angekündigt. Es sei nicht einzusehen, warum Bundesjustizministerin Zypries (SPD) darauf beharrt habe, hinter der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzubleiben, sagte Herrmann der Berliner Zeitung.

Nach monatelangem Streit haben sich Innenminister und Justizministerin auf die umstrittene Online-Durchsuchung privater Computer geeinigt. (Foto: Foto: dpa)

Auf Wunsch der SPD soll die Wohnung von Verdächtigen zur Installation von Spähprogrammen nicht betreten werden dürfen. Die SPD begründet ihre Haltung mit der vom Grundgesetz geschützten Recht auf Unversehrtheit der Wohnung.

Das schaffe jedoch eine Sicherheitslücke. "Ich hoffe sehr, dass wir diese Sicherheitslücke nicht einmal bereuen müssen", sagte der CSU-Politiker. In der bayerischen Regelung zur Online-Datenerhebung "werden wir dieses Risiko jedenfalls nicht eingehen", fügte Herrmann hinzu.

Zustimmung der Länder zeichnet sich ab

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Zypries hatten sich am Dienstag nach langem Streit auf einen Kompromiss geeinigt. Bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern soll das Bundeskriminalamt künftig private Computer überwachen dürfen.

Nun zeichnet sich auch eine Zustimmung der Länder ab. Mehrere Innenminister von Union und SPD akzeptierten den Kompromiss am Mittwoch. Kritik kam dagegen von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und aus der Opposition. Während Grüne, Linke und FDP Online-Durchsuchungen grundsätzlich ablehnten, gehen der GdP die beschlossenen Regeln nicht weit genug.

Die Grünen kritisierten die Online-Durchsuchung dagegen als "Gift für den Rechtsstaat" und das gesamte BKA-Gesetz als "Rammbock gegen unsere Verfassung und gegen die Bürgerrechte", wie es in einer Erklärung von Parteichefin Claudia Roth hieß. Die Linke sah das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Online-Durchsuchung verletzt. Die FDP verwies auf einen Parteitagsbeschluss, in dem die Fahndungsmethode "strikt" abgelehnt wurde

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