Nürnberg:Richter verbieten Streik im Nahverkehr

Verstoß gegen die Friedenspflicht: Das Landesarbeitsgericht in Nürnberg hat die Streiks in Nürnberg, Fürth und Erlangen für rechtswidrig erklärt.

Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat den Streik im öffentlichen Personennahverkehr in Nürnberg, Fürth und Erlangen für rechtswidrig erklärt. Wegen eines Verstoßes gegen die Friedenspflicht dürfen die DBB -Tarifunion und die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GdL) bis zum 14. Oktober nicht mehr zum Streik aufrufen.

Wartende Fahrgäste am Münchner Hauptbahnhof: In Nürnberg hat das Landesarbeitsgericht die Streiks in Franken mit einer einstweiligen Verfügung gestoppt. (Foto: dapd)

Eine Sprecherin der DBB-Tarifunion sagte, man akzeptiere das Urteil und werde nach der schriftlichen Begründung über das weitere Vorgehen beraten. Der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern teilte mit, das Urteil zeige, "dass die GDL sich maßlos überschätzt".

Die Nürnberger Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) sprach von einer "guten Nachricht". Von Samstag an würden Busse und Bahnen mit wenigen Ausnahmen wieder nach dem normalen Fahrplan fahren.

An diesem Freitag soll der Notfall-Fahrplan des öffentlichen Nahverkehrs für die Streiktage deutlich aufgestockt werden. Die Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) teilte mit, dass nach Streikende nun der seit Dienstag ausgedünnte Fahrplan wieder erweitert werde. "Am Freitag fahren die Busse in Nürnberg, Fürth und Erlangen fast nach Jahresfahrplan", sagte die Sprecherin.

Derzeit fahren die Straßenbahnen im 20-Minuten-Takt, also wie an Sonntagen. Einzelne U-Bahnen fahren noch gar nicht. "Der U-Bahn- Betrieb lässt sich wegen der Software nicht so rasch aufstocken", erklärt Seitzinger.

© SZ vom 1.10.2010/dpa/rde/hai - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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