Nichtraucherschutz:Klage gegen Ausnahmen beim Rauchverbot

Den Nichtrauchern reicht's. Jetzt wollen zwei Initiativen gegen die Ausnahmen beim Rauchverbot klagen.

Mit einer Klage gegen das bayerische Rauchverbot wollen die Nichtraucher-Initiative München (NIM) und der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit (ÄARG) Raucherclubs zu Fall bringen. Noch im März würden die beiden Vereine eine Popularklage beim bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen, erklärte der NIM-Vorsitzende Ernst-Günther Krause.

Mit der Lockerung des Rauchverbots quasi durch die Hintertür wollen sich Nichtraucherinitiativen nicht zufrieden geben. (Foto: Foto: ddp)

"Mit der Klage wollen wir erreichen, dass die Ausnahme vom Rauchverbot für Gaststätten, die nicht öffentlich zugänglich sind, für verfassungswidrig erklärt wird", sagte er. Anwalt Helmut Krause, der die Popularklage vorbereitet, erklärte: Wegen der Ausnahmeregelung entstünden überall Raucherclubs, mit denen das Gesetz in manchen Gebieten flächendeckend umgangen werde. "Damit werden immer mehr Arbeitnehmer zum Passivrauchen gezwungen, wenn sie ihren Arbeitsplatz behalten wollen."

Die Klage kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die CSU über eine Lockerung des strengen bayerischen Nichtraucherschutzgesetzes nachdenkt. Der ÄARG hat bundesweit rund 500 Mitglieder, die NIM gehört zur Nichtraucher-Initiative Deutschland mit über 4.000 Mitgliedern.

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