Sicherungsverwahrung:Sexualstraftäter bleibt hinter Gittern

Nach dem Urteil zur Sicherungsverwahrung wollte ein in Straubing einsitzender Straftäter seine sofortige Freilassung erwirken. Doch er ist mit dem Versuch gescheitert.

Ein Sexualstraftäter bleibt weiter eingesperrt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung ist er als einer der vier Kläger mit dem Versuch gescheitert, seine sofortige Freilassung zu erwirken.

Das Landgericht Regensburg gab vielmehr am Freitag einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf "vorläufige Unterbringung" des 33-Jährigen statt. Dies teilte ein Behördensprecher mit. Damit bleibt der Straftäter in staatlichem Gewahrsam. Der Münchner Anwalt Adam Ahmed hatte am Donnerstag, nur einen Tag nach dem Karlsruher Richterspruch, einen Antrag auf Freilassung gestellt. Er müsse nach dem Verfassungsgerichtsurteil "wegen mangelnder Rechtsgrundlage" freikommen.

Der Mann hatte 1997 im niederbayerischen Kelheim eine Frau erwürgt und sich an ihrer Leiche vergangen. Nach Verbüßung einer Jugendstrafe wurde vor zwei Jahren wegen hoher Gefährlichkeit eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen ihn verhängt. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch alle gesetzlichen Vorschriften über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt.

© SZ vom 07.05.2011/dapd - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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