Mordfall Vanessa:Gutachter sieht hohe Rückfallgefahr

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Wird der Mörder der zwölfjährigen Vanessa freigelassen oder kommt er in Sicherungsverwahrung? Ein Gutachter sieht noch immer ein hohes Rückfallrisiko. Zuvor hatte der Täter seine Zukunftspläne vorgestellt: Nach seiner Entlassung wolle er ein "Gute-Laune-Bär" werden.

Im Prozess um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mörder der zwölfjährigen Vanessa sieht ein Gutachter ein hohes Rückfallrisiko beim Täter.""Es spricht eigentlich mehr dafür als dagegen, dass es zu vergleichbaren Straftaten kommen wird", sagte der Psychiater Ralph-Michael Schulte vor dem Landgericht Augsburg. Die Wahrscheinlichkeit bezifferte er auf "50 Prozent oder mehr, aber nicht wesentlich höher". Damit bestätigte Schulte seine bisherige Einschätzung.

Der verurteilte Mörder hätte nach Einschätzung des Gutachters nach der Tat in eine Psychiatrie gehört - und nicht ins Gefängnis. "Wenn ein Mensch so eine Tat macht, ist er schon sehr gestört", sagte Schulte am Dienstag. "Die Persönlichkeitsstörung besteht weiter, sie hat sich möglicherweise abgeschwächt."

Er hatte sein Gutachten bereits vor Gericht vorgetragen. Auf Wunsch der Verteidigung wurde er nun noch einmal gehört. Der heute 30 Jahre alte Mörder weigert sich aber, mit Schulte zu sprechen. Der Sachverständige beruft sich daher auf Akten sowie auf Einsichten eines anderen Gutachters, der mit ihm sprechen konnte. Zuvor hatte sich in dem Prozess ein anderer Gutachter blamiert und war schließlich vom Augsburger Landgericht von seinen Aufgaben entbunden worden.

Am Morgen hatte Täter Michael W. seine Zukunftspläne vorgestellt. In dem 13-seitigen Dokument schilderte er, wie er nach einer möglichen Entlassung aus der Haft neue Gewalttaten verhindern wolle. "Ich möchte ein Gute-Laune-Bär werden", heißt es unter anderem in dem Rückfallpräventionsplan, den der Richter vorlas. Außerdem will W. demnach viel Spazieren und Angeln, Horrorfilme meiden und sich bei Problemen an Vertrauenspersonen wenden.

Der Mann hatte 2002 im Alter von 19 Jahren die ihm unbekannte zwölfjährige Vanessa in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen bei Augsburg mit 21 Messerstichen getötet. Dabei hatte er sich mit einer Maske als Tod verkleidet. Inzwischen hat er die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren abgesessen. Die Staatsanwaltschaft hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt, die Verteidigung lehnt das ab. Eine Entscheidung fällt frühestens am 9. Oktober.

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