Mord in Italien:Erdinger muss lebenslang in Haft

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Vor sechs Jahren verschwand eine Österreicherin in Italien spurlos. Nun ist der frühere Lebensgefährte der Frau zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden.

Das Landshuter Landgericht ging am Mittwoch davon aus, dass der aus Erding stammende 63-Jährige die vermögende Geschäftsfrau in Südtirol umgebracht und die Leiche beseitigt hat, um an das Geld seiner 57 Jahre alten Ex- Freundin zu kommen.

Mord in der Idylle - Südtiroler Panorama. (Foto: Foto: ddp)

Die Strafkammer folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte Freispruch verlangt, weil die Tote bis heute nicht gefunden ist und daher ein Verbrechen nicht nachgewiesen sei.

Mord aus Habgier

Die Strafkammer war davon überzeugt, dass der Mann seine langjährige Partnerin im Mai 2001 aus Habgier getötet hat. Nach dem Verschwinden der Frau habe sich der Mann vom Handy über das Auto bis zur Wohnung sofort das ganze Eigentum der Österreicherin angeeignet, sagte der Vorsitzende Richter Werner Loher.

Zudem habe er bei den Mietern der Frau die Miete kassiert und eingesteckt. "Die Summe aller Punkte macht uns so sicher", begründete Loher.

Nach dem Verschwinden der Frau hatte sich der Mann in Norditalien einen Stempel mit der Unterschrift der 57-Jährigen anfertigen lassen und auf ihren Namen einen Scheck über umgerechnet mehr als 2300 Euro ausgestellt.

Erste Ehefrau war nach Gewalttat verschollen

Beim Versuch, diesen Scheck einzulösen, erkannten die Bankmitarbeiter aber die Fälschung und verweigerten die Auszahlung. Der Mann wurde daher auch wegen Urkundenfälschung und versuchten Betrugs verurteilt.

Eine frühere Ehefrau des Versicherungsvertreters war bereits 1969 nach einer Gewalttat verschollen. Erst nach Jahren wurde die skelettierte Leiche entdeckt, dem Mann konnte allerdings nichts nachgewiesen werden. 2005 war der Mann wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Der Mordfall hatte in den vergangenen Jahren die Justiz in Italien und Deutschland beschäftigt. Die italienische Staatsanwaltschaft hatte das vermutete Gewaltverbrechen an der Frau, die mehrere Wohnungen besaß und früher eine Partnerschaftsvermittlung hatte, zu den Akten gelegt, weil sie dem Ex-Partner nichts nachweisen konnte. Auch das Landshuter Landgericht hatte zunächst die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt. Das Münchner Oberlandesgericht ließ die Anklage dann aber doch zu.

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