Das bayerische Innenministerium hat den Antrag des Gewerkschaftsbundes auf ein Volksbegehren zur Durchsetzung eines landesweiten Mindestlohns abgewiesen. Jetzt müsse der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung des Volksbegehrens entscheiden, teilte das Ministerium mit. Es bestünden Zweifel, ob ein bayerisches Mindestlohngesetz mit Bundesrecht vereinbar sei, hieß es zur Begründung. Zudem würde damit auch in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie eingegriffen.
Der DGB hatte im September die notwendigen Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens "Mindestlohn jetzt!" beim Innenministerium eingereicht. SPD, Grüne und Linke unterstützen die Initiative. Sie wollen erreichen, dass die Bayern bei der Bundestagswahl 2009 zugleich über einen Mindestlohn von etwa 8,14 Euro im Freistaat abstimmen.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun drei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens gegeben sind.
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) hatte die Zulässigkeit eines bayerischen Volksbegehrens bestritten, weil der Bund für das Arbeitsrecht zuständig sei, nicht die Länder. Dagegen hatte der DGB erklärt, ein Arbeitsrechtler habe dem Gewerkschaftsbund in einem Gutachten bescheinigt, dass ein Mindestlohn auf Landesebene zulässig sei.