Landgericht Weiden:Das Martyrium einer Ehe

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In Weiden steht ein 45-Jähriger vor Gericht. Er soll seine Frau gefoltert und mehrmals vergewaltigt haben.

Max Hägler

Der Angeklagte Thomas B. ist sich bewusst, worum es geht, bei dieser Verhandlung vor dem Landgericht Weiden. "Das hat nichts mehr mit Gewalt zu tun, das ist Folter der übelsten Sorte", erklärt er zu den einzelnen Vorwürfen, die ihm von der Staatsanwaltschaft gemacht werden.

Vor dem Landgericht Weiden muss sich Thomas B. verantworten - er soll seine Frau mehrfach misshandelt und vergewaltigt haben. (Foto: Foto: ddp)

Siebenmal soll er seine Ehefrau zwischen August 2008 und Februar 2009 erst misshandelt und dann vergewaltigt haben - auf übelste Weise. Der Angeklagte streitet jedoch alles ab.

Das Ehepaar wohnte mit einer gemeinsamen Tochter in einem Weiler zehn Kilometer südöstlich von Bayreuth. Eines Tages soll der Mann seine Frau in den Keller geschleppt und mit Kabelbindern an Heizungsrohre gefesselt haben, um sie hernach zu vergewaltigen.

Ein andermal soll er die nackte Frau vom Schlafzimmer auf den Hof gezerrt und gezwungen haben, in eine leere Tonne zu steigen. Nach den Worten von Staatsanwalt Alexander Wedlich habe er den Deckel verschlossen und "so viel kaltes Wasser in die Tonne gefüllt, dass seiner Ehefrau das Wasser bis zum Kinn stand". Todesangst habe die Frau verspürt, vor allem, als er sie alleine zurückließ.

Und auch Brandwunden soll B. seiner Frau zugefügt haben. Im Spätsommer soll er sie im Schlafzimmer gebeten haben, Plateauschuhe anzuziehen - um sie dann mit einem Lötkolben und einer Zigarette zu malträtieren. Auch mit Feuerzeugen, einem Messer und einem Ledergürtel soll der Mann seine Frau misshandelt haben. Und schließlich haben die Ermittler zwei kinderpornographische Fotos auf einem seiner Computer gefunden.

Für Thomas B. sind all diese Vorwürfe nicht nachvollziehbar. "Ich habe das nicht getan", sagt der recht schmächtige Mann, der erst 45 Jahre alt ist, aber doch schon grauhaarig. "Warum soll ich meiner Frau das antun?"

Suizidversuch der Frau

Automechaniker hat er gelernt, später wurde er Informatiker, betreute vor allem Computeranlagen von Ärzten. Von den Schwierigkeiten, die er in der Schule gehabt hat, bemerkt man vor Gericht aber nichts mehr. Wortgewandt wehrt er sich gegen die Anklagepunkte.

Vor einigen Jahren habe seine Frau versucht sich umzubringen. Seitdem sei sie immer wieder depressiv gewesen, habe ihm vorgeworfen, sich "Sexseiten" im Internet anzuschauen. Als die betreuenden Ärzte seiner Frau Mitte 2008 die Medikation umstellten und dann auch noch seine Mutter ausgezogen sei, sei das Privatleben wieder "perfekt" gewesen.

In der gesamten Zeit könne er sich an nichts Schlimmes erinnern. Der Hochzeitstag Ende 2008 sei ruhig gewesen, und es habe ein "tolles Weihnachtsfest" gegeben. Und am 27. Februar 2009 habe er seiner Frau Kaffee ans Bett bringen und am Abend Scampi kochen wollen. Doch als er den Fischsud aufsetzte, stand die Polizei vor der Tür. "Ich konnte es überhaupt nicht fassen."

Doch die Staatsanwaltschaft scheint neben detaillierten Aussagen der Frau noch weitere Belege für die Taten zu haben - schließlich ist Thomas B. immer noch in Untersuchungshaft. Nach Angaben des Gerichts befinden sich an einem Lötkolben DNS-Spuren seiner Ehefrau. Er wisse nicht, woher diese stammten, beteuert B. zum Prozessauftakt.

Und unerklärlich sei ihm der PC, auf dem die beiden kinderpornographischen Fotos gefunden wurden. Schließlich habe er einen ganz anderen Rechner benutzt, wenn er ab und an "legale" Pornoseiten angeschaut habe.

Die Aussagen der 43-jährigen Frau, die mittlerweile die Scheidung eingereicht hat, bleiben an diesem Prozesstag dem Schwurgericht vorbehalten. Ihr Rechtsanwalt, der auch Nebenkläger ist, beantragt zur Vernehmung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Schon bei der gesondert behandelten Frage nach den Sexualpraktiken des Angeklagten hat das Gericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Der Prozess ist vorerst auf sechs Tage terminiert, zwei Gutachter und viele Zeugen sollen gehört werden. Am 11. Dezember soll ein Urteil gesprochen werden.

© SZ vom 11.11.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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