Justizministerin Merk:Mit Online-Durchsuchung gegen Kinderpornografie

Wenn es um den Kampf gegen Kinderpronos geht, weiß Merk, was sie will: Die umstrittene Online-Durchsuchung. Doch so einfach ist das nicht.

Die umstrittene Online-Durchsuchung ist nach Auffassung von Bayerns Justizministerin Beate Merk auch im Kampf gegen die Kinderpornografie unverzichtbar. Die CSU-Politikerin verlangte erneut eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen nicht nur zur Prävention, sondern auch zur Strafverfolgung.

Justizministerin Beate Merk will die Online-Durchsuchung im Kampf gegen die Kinderpornografie einsetzen. (Foto: Foto: ddp)

"Die Kinderpornografie muss mit allen verfassungsrechtlich möglichen Mitteln bekämpft werden." Auch in der Terrorabwehr sei die Online-Durchsuchung unerlässlich.

Terroristen träfen nicht nur Verabredungen online, sondern auch die Rekrutierung laufe über das Internet. "Sie nutzen alle Kommunikationstechnologien."

Mit Blick auf die Forderungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zu einer Verschärfung der Terrorgesetze verlangte Merk, auch Sympathie-Bekundungen für Terrorgruppen wieder unter Strafe zu stellen.

Es würden keine Computer unbescholtener Bürger durchsucht. Für jede Aktion müsse ein Anfangsverdacht bestehen und ein Antrag beim zuständigen Richter gestellt werden. Erst dann könne auf dem entsprechenden Computer ein so genannter Trojaner eingesetzt werden, der die Überwachung von Inhalten und Online-Kontakten ermögliche.

Der Richter müsse wie bei der Telefonüberwachung auch entscheiden, welche Inhalte privat seien und welche für Ermittlungen verwendet werden dürften. Die Ministerin wollte sich nicht festlegen, ob der Staat für eventuelle Schäden an dem betroffenen Computer aufkomme, falls sich der Verdacht nicht bewahrheite. Dies müsse im Einzelfall entschieden werden.

Die Online-Überwachung sei auch notwendig, um Netzwerke aufzudecken. Hierfür müsse eine Zeit lang ermittelt werden, die Beschlagnahmung einer Festplatte führe nicht zum Ziel. Im Bundestag wird derzeit der Entwurf des Telekommunikations-Überwachungsgesetzes beraten. Da darin die Online-Durchsuchung nicht verankert ist, will Bayern dazu ein separates Gesetz.

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