Jugendliche und Alkohol:Bayern will minderjährige Testkäufer

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Im Kampf gegen Alkoholexzesse von Jugendlichen will Sozialministerin Haderthauer verstärkt auf jugendliche Testkäufer setzen.

Bayern will im Kampf gegen Alkoholexzesse von Jugendlichen verstärkt auf minderjährige Testkäufer setzen. Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) kündigte an, dass künftig vor allem 15 oder 16 Jahre alte Anwärter für den öffentlichen Dienst Testkäufe für harte Alkoholika durchführen sollen.

Sozialministerin Haderthauer setzt auf jugendliche Testkäufer für harte Alkoholika. (Foto: Foto: AP)

Die ministeriellen Vollzugshinweise für die kommunalen Jugendämter im Freistaat würden entsprechend ausgeweitet. "Die Behörden vor Ort brauchen Sicherheit, dass der Einsatz von Testkäufern in Ordnung geht", sagte Haderthauer. Bisher seien solche Einsätze nur als Ausnahmefälle klassifiziert. "In Zukunft sollen sie zur Regel werden", so die Ministerin.

Natürlich lasse sich damit nicht vollständig verhindern, dass Jugendliche an Schnaps kommen, räumte Haderthauer ein. Es gehe ihr aber darum, ein Signal zu setzen, dass der Staat dem sogenannten Koma-Saufen nicht tatenlos zusehen werde. "Das ist auch als Warnschuss an die Verkäufer zu sehen", betonte die Sozialministerin. Eine besondere Verantwortung liege natürlich auch bei den Eltern.

SPD kritisiert Haderthauers Pläne

Falls diese sich aber nicht ausreichend darum kümmerten, müsse der Staat eingreifen. Haderthauer betonte in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit von Meldungen ans Jugendamt, wenn angebotene Präventionsprogramme nicht angenommen werden. "Es gibt leider Eltern, die sagen, das interessiert uns nicht. Aber es darf nicht Teil unserer Kultur werden, dass sich Elf- oder Zwölfjährige bewusstlos trinken", mahnte die CSU-Politikerin.

Die SPD übte scharfe Kritik an Haderthauers Plänen."Es ist mir unverständlich, wie man jugendliche Testkäufer sozusagen als verdeckte Ermittler einsetzen kann", erklärte Franz Maget, der Chef der Landtags-SPD. Für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sei "allein der Staat zuständig und nicht jugendliche Privatdetektive." Er fügte hinzu: "Damit bringe man Kinder und Jugendliche in eine unmögliche Situation. Das ist mit Sicherheit keine erfolgversprechende Maßnahme."

© SZ vom 18.05.2009/dmo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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