Gerichtsurteil:Büchergeld ist verfassungskonform

Bis zu 40 Euro pro Kind müssen bayerische Eltern jährlich für Schulbücher zahlen. Das Büchergeld ist umstritten, nach einem Urteil des Verfassungsgerichts aber rechtens.

Das Büchergeld an Bayerns Schulen verstößt nicht gegen die Landesverfassung. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Die Richter wiesen damit mehrere Popularklagen gegen das Büchergeld zurück. Sie trugen dem Gesetzgeber aber auf, die weitere Entwicklung sorgfältig zu beobachten und nachträglichen Erkenntnissen - etwa zur Höhe des Büchergelds - in geeigneter Form Rechnung zu tragen.

Bayerische Eltern müssen für die Lehrbücher zahlen (Foto: Foto: dpa)

Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, die seit dem Beginn des Schuljahrs 2005/2006 zu zahlenden Beträge seien überhöht. Sie monierten zudem, das Büchergeld sei wirtschaftlich unsinnig, da die Erhebung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringe. SPD und Grüne in Bayern sowie Elternverbände sind strikt gegen das Büchergeld.

Der Landtag hatte das Büchergeld im Juli 2005 mit der CSU-Mehrheit beschlossen. Pro Schuljahr sind 20 Euro für Grundschüler und 40 Euro für Schüler an Gymnasien sowie Haupt- und Realschulen zu entrichten. Ab dem dritten Kind kann der Betrag erlassen werden. Auch Hartz IV- Empfänger müssen nicht selber zahlen.

Die umstrittene Gebühr gibt es in mehreren Bundesländern darunter Hamburg, Thüringen und Niedersachsen. Die Einnahmen sollen sicherstellen, dass die Schüler mit besser erhaltenen und neueren Bücher lernen als bisher.

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