Die Bundesanwaltschaft hat gegen den 44-jährigen Anklage wegen Spionage für den russischen Geheimdienst erhoben. Der Mann soll zwischen Mai 2004 und Dezember 2006 dem Mitarbeiter eines russischen Geheimdienstes Dokumentationen und andere Unterlagen über hoch entwickelte technische Produkte übergeben haben. Diese könnten "vorwiegend zivil, aber auch militärisch genutzt" werden, teilte die Bundesanwaltschaft heute in Karlsruhe mit.
Der 44-Jährige sei für seine Dienste bezahlt worden. Er habe die Tatvorwürfe eingeräumt. Man habe sich jeweils in Deutschland oder im näheren Ausland getroffen. Die Absprachen liefen meist über anonyme E-Mail-Konten, wie dies geheimdienstlichen Gepflogenheiten entspreche.
Die Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit wurde bereits am 3. März vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München erhoben. Spionage wird laut Paragraf 99 des Strafgesetzbuches (StGB) mit bis zu fünf Jahren und in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft.