Gastwirte und Rauchen:"Es heißt ja nicht Rauchverbotsgesetz"

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Raucherclubs und Zutrittskarten: Bayerische Wirte widersetzen sich mit Tricks dem Rauchverbot.

Bayerische Wirte wehren sich trickreich gegen das neue Rauchverbot in Gaststätten. Viele setzen dabei auf die Einrichtung von Raucherclubs. Sie versuchen damit eine Gesetzeslücke zu nutzen, wonach in geschlossenen Gesellschaften das Rauchen weiter erlaubt ist. Um sicherzustellen, dass nur Mitglieder in den Raucherclub kommen, werden elektronische Zugangssysteme installiert, für die ein spezieller Mitgliederausweis benötigt wird.

Am Fenster der Kneipe teilt ein Plakat mit: 'Das Valentinsstüberl schliesst zum 9. Februar.' Das gelte allerdings 'nur für die Laufkundschaft', sagte der Wirt Jan Oltznauer. 'Die Jungs, die uns am Herzen liegen, sollen weiterhin bei uns drinnen rauchen dürfen." Hinein kommen nur die Gäste, die einen Schlüssel fürs Stüberl besitzen. (Foto: Foto: ddp)

"Die Nachfrage ist im Moment rapide steigend", sagt Michael Maresch, der solche Zugangsgeräte vertreibt. 20 Anlagen seien schon rausgegangen. 50 weitere Anfragen lägen ihm bereits vor. In München war die Bar Centrale Vorreiter. Das neuste Modell hat jetzt das Fischerstüberl in der Lindwurmstraße. Auch die Wirte des Pilspub Malu in Ingolstadt und der Webers Sportsbar in Feucht bei Nürnberg wollen diese Möglichkeit nutzen, das Rauchen weiterhin zu ermöglichen.

Gastmitglieder im Verein

Eine andere Rauchernische hat sich das mexikanische Restaurant Joe Penas in Augsburg und München gesucht. Es gründete einen eigenen Verein zur Pflege amerikanischer und mexikanischer Gastronomiekultur.

Die Mitgliedschaft ist Bedingung für den Aufenthalt in der Gaststätte. Auch der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur hat ein eigenes Modell entwickelt. Dabei wird der Wirt Vollmitglied des Vereins, die Raucher treten als Gastmitglieder in den Verein ein.

Ein Abend in der bayerischen oder mexikanischen Kneipe wird somit zur Vereinssitzung der Mitglieder. Dass eine solche Vereinssitzung eine geschlossene Gesellschaft darstellt, bei der nach dem neuen Gesetz weiterhin geraucht werden darf, ließ der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur von einer Münchner Rechtanwaltskanzlei juristisch überprüfen, wie Vereinssprecher Ulrich Lang sagte.

Laufkundschaft muss draußen bleiben

Ob Vereins- oder Clubgründung - die Aufsichtsbehörden stellen bestimmte Bedingungen: Es muss sichergestellt werden, dass es eine feste Mitgliederstruktur gibt, damit man von einer geschlossenen Gesellschaft sprechen kann. Außerdem müsse kontrolliert werden, dass nur Mitglieder in die Gaststätte gelangen und die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, betonte Stadtsprecher Christopher Habl in München.

Eine spezielle Form der geschlossenen Gesellschaft findet man im Valentinsstüberl in München. Am Fenster der Kneipe teilt ein Plakat mit: "Das Valentinsstüberl schließt zum 9. Februar." Das gelte allerdings "nur für die Laufkundschaft", sagte der Wirt Jan Oltznauer. "Die Jungs, die uns am Herzen liegen, sollen weiterhin bei uns drinnen rauchen dürfen, und nicht auf der Straße stehen müssen." Deshalb verschließen die Besitzer die Kneipe für die Öffentlichkeit.

Hinein kommen nur die Gäste, die einen Schlüssel fürs Stüberl besitzen. Ein Schlüssel kostet zehn Euro. Oltznauer weiß zwar, dass "diese Form der geschlossenen Gesellschaft sehr wackelig ist", aber den Versuch sei es wert.

Offenen Widerstand gegen das Rauchverbot leistet Wirt Jochen Dobry nicht. Am Eingang seiner Gaststätte "Beim Dobry" in Germering hängt ein großes Plakat "Dies ist ein Raucherlokal - Aktives wie auch passives Rauchen gefährdet ihre Gesundheit". Er argumentiert: Mit der Warnung vor der Gefahr innerhalb des Lokals schütze er ja die Nichtraucher. "Ich hab das neue Gesetz halt so verstanden. Schließlich heißt es ja auch nicht Rauchverbots-, sondern Nichtraucherschutzgesetz."

© Katharina Blöcher, ddp-bay/sma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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