Führungszeugnisse:Beckstein will sich Sextäter vorknöpfen

Das bayerische Kabinett will Kinder besser vor Sexualtätern schützen. Dazu sollen Regelungen für Führungszeugnisse per Bundesratsinitiative verschärft werden.

Das bayerische Kabinett hat eine Bundesratsinitiative zum besseren Schutz von Kindern vor Sexualstraftätern durch aussagekräftigere Führungszeugnisse beschlossen. "Alle für den Schutz von Kindern relevanten Straftaten müssen ausnahmslos in einem Führungszeugnis erscheinen", sagte Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) in München.

Bayerns Ministerpräsident Beckstein: "Alle relevanten Straftaten müssen erscheinen." (Foto: Foto: ddp)

Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe müssten alle für die sorgfältige Auswahl ihres Personals notwendigen Informationen zur Hand haben. So könnten weitere Straftaten im beruflichen Umfeld des Täters verhindert werden.

Der bayerische Gesetzentwurf sieht vor, dass Verurteilungen wegen des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften, wegen der Verletzung der Fürsorgepflicht und wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen künftig unabhängig von der Strafhöhe zwingend im Führungszeugnis erscheinen müssen.

Hier gibt es nach Auffassung der Staatsregierung eine Lücke im Bundeszentralregistergesetz. Nach bisherigem Recht werden Verurteilungen erst ab einer bestimmten Mindeststrafe in ein Führungszeugnis aufgenommen.

Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte, es gehe um Straftaten, die für die Eignung von Bewerbern beispielsweise für Arbeitsstellen in Kindergärten, Schulen oder Jugendheimen von erheblicher Bedeutung seien.

"Wenn solche Straftaten im Führungszeugnis nicht eingetragen sind, haben die Arbeitgeber bisher häufig keine Kenntnis davon, wenn ein Bewerber hier einschlägig verurteilt ist", argumentierte die Ministerin. Das sei im Interesse eines noch besseren Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern nicht hinnehmbar.

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