CSU Oberpfalz:RAF-Vergleich sorgt für Ärger

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In der Politik wird oft mit harten Bandagen gekämpf. Doch was die oberpfälzische CSU mit einem politischen Gegner angestellt hat, musste Stadtrat Madeisky am eigenen Leib erfahren.

Im oberpfälzischen Neumarkt hat die CSU einen politischen Gegner aus dem Stadtrat mit RAF-Terroristen verglichen. Die Christsozialen hatten im Internet das Foto des Stadtrates Hans-Jürgen Madeisky von der Freien Liste Zukunft wochenlang in Verbindung mit Bildern mehrerer RAF-Mitglieder gezeigt.

Mittlerweile ist die Collage wieder entfernt worden. Der verantwortliche CSU-Ortsvorsitzende Werner Sperber kündigte eine persönliche Entschuldigung bei Madeisky an. Die Veröffentlichung sei "eine ungute Sache" gewesen. Madeisky erklärte, dass er die Entschuldigung akzeptieren werde.

Auslöser waren Äußerungen von Madeisky, wonach dieser mit der Linkspartei sympathisiert. Der Stadtrat hatte in einem Interview die Spitzenpolitiker der Linken, Oskar Lafontaine und Gregor Gysi, gelobt und angekündigt, selbst die Linkspartei wählen zu wollen.

Daraufhin veröffentlichte Sperber auf der Internetseite des Neumarkter CSU-Ortsverbandes Altenhof eine Erklärung, in der Madeisky wegen Nähe zu "einer linksextremen Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird" angegriffen wird.

Madeisky sei kein Demokrat und kein Mann der Basis, hieß es weiter in dem Text. Dazu wurde Madeiskys Bild in eine Reihe von Porträts von Terroristen der Roten Armee Fraktion (RAF) wie Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar gesetzt.

Zu den Hintergründen der Internet-Veröffentlichung wollte Sperber am Montag keine Erklärung mehr abgeben. "Eine schriftliche Entschuldigung ist schon rausgegangen, telefonisch werde ich mich bei Madeisky noch entschuldigen", sagte der 25 Jahre alte CSU-Ortsvorsitzende. Damit sei die Sache dann erledigt.

Madeisky bestätigte, dass er bereits ein Schreiben erhalten habe. "Ich akzeptiere diese Entschuldigung", meinte der 63-Jährige. Eine Strafanzeige werde er wegen des Vorfalls nicht erstatten.

Die Nürnberger Staatsanwaltschaft ist bislang wegen des RAF-Vergleichs nicht tätig geworden. Nach Angaben eines Justizsprechers komme ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung in Betracht. Dies werde aber nur aufgenommen, wenn der Betroffene selbst einen Strafantrag stelle.

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