CSU-Initiative:Mehr Schutz der Unternehmen vor "Berufsklägern"

Bayerns Justizministerin Merk will Aktiengesellschaften vor Berufsklägern schützen. Immer öfter versuchten Anteilseigner Beschlüsse zu blockieren - und Abfindungen zu kassieren.

Der Freistaat Bayern hat einen besseren Schutz der Aktiengesellschaften in Deutschland vor so genannten Berufsklägern gefordert. Immer öfter gebe es Anteilseigner mit oft nur wenigen Aktien, die es drauf anlegten, durch Anfechtungsklagen wichtige Hauptversammlungsbeschlüsse zu blockieren, um hohe Abfindungen zu kassieren, kritisierte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) am Donnerstag in München.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (Foto: Foto: dpa)

"Diese Berufskläger handeln nicht im Interesse des Unternehmens oder der anderen Aktionäre, sondern allein, um unter Ausnützung sämtlicher aktienrechtlicher Klagemöglichkeiten einen möglichst hohen Profit aus einer winzigen Beteiligung zu schlagen."

Entsprechendes Gesetz blieb wirkungslos

Oft bleibe den betroffenen Unternehmen gar nichts anderes übrig, als fünf- oder sechsstellige Beträge zu zahlen, um zum Beispiel den Erfolg von Sanierungsmaßnahmen nicht zu gefährden.

Das Ende 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Moderinisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) habe wenig Verbesserung gebracht und könne als gescheitert betrachtet werden.

"Das Aktieneigentum ist ein hohes Gut. Allerdings muss diesen missbräuchlichen Praktiken nunmehr endgültig ein Riegel vorgeschoben werden", sagte Merk. Die Situation sei schädlich für den Standort Deutschland. Notwendig sei zum Beispiel die Einführung eines Mindestquorums für die Erhebung einer Anfechtungsklage.

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