Bayern:Bürgermeister bereits mit 18

Änderungen von 2020 an: Bayerns Bürgermeister und Landräte dürfen länger im Amt bleiben.

dpa

Bürgermeister und Landräte dürfen in Zukunft länger im Amt bleiben. Das Höchstalter für die Wählbarkeit von berufsmäßigen Rathauschefs und Landräten soll von derzeit 65 auf 67 Jahre heraufgesetzt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am Dienstag verabschiedet hat.

Allerdings soll die neue Regelung im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz erst von der übernächsten Kommunalwahl im Jahr 2020 an gelten. Das Mindestalter von Bürgermeistern und Landräten wird dann dem Gesetzentwurf zufolge von 21 auf 18 Jahre gesenkt.

Auch für die Wähler selbst sind Änderungen vorgesehen. So wird die Briefwahl erleichtert. "Beim Antrag auf Briefwahl wollen wir künftig auf die Angabe von Gründen verzichten", erläuterte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) seinen Kabinettskollegen.

Ferner soll das neue Wahlrecht den Rücktritt ehrenamtlicher Bürgermeister, Gemeinde- oder Kreisräte auch ohne wichtigen Grund ermöglichen wie dies bereits bei hauptamtlichen Rathauschefs und den Landräten der Fall ist. Schließlich sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig nicht mehr der Hauptwohnsitz in der Kommune oder dem Landkreis Voraussetzung für die Wählbarkeit ist. Es genügt auch ein Nebenwohnsitz. Zu dem Gesetzentwurf sollen jetzt die Kommunalverbände Stellung nehmen.

© SZ vom 02.03.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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