Bayerischer Verwaltungsgerichtshof:Umstrittenes Stück der A 94 abgesegnet

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Die jahrelang diskutierte Isental-Autobahn darf gebaut werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das 6,2 Kilometer lange Teilstück der A 94 von Forstinning nach Pastetten genehmigt.

Die jahrelang umstrittene Isental-Autobahn wird kommen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wies am Dienstag Klagen von Anliegern und Bund Naturschutz gegen das 6,2 Kilometer lange Teilstück der ostbayerischen Erschließungsautobahn A 94 von Forstinning nach Pastetten ab.

Regierungsvertreter, Landräte und Gemeindeabgeordnete eröffneten bereits 2006 bei Mühldorf am Inn ein weiteres Teilstück der Autobahn 94. (Foto: Foto: dpa)

Das Gericht sei zu der Auffassung gelangt, dass der nach Ortsterminen, Verhandlungen und einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs geänderte Planfeststellungsbeschluss rechtlich nicht zu beanstanden sei, hieß es. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Den Gegnern bleibt nur eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach von einem Durchbruch. Die Ausschreibungen für die Bauarbeiten sollten nun umgehend starten. "Wir streben an, dass die Bagger nach der Winterpause noch im Februar anrollen", sagte er.

Umweltminister Otmar Bernhard (CSU) nannte die Entscheidung eine "ausgewogene Interessensabwägung". Bei der A 94 sei es gelungen, "die dringend notwendige verkehrliche Erschließung mit dem Schutz der Anwohner und den Belangen des Naturschutzes in Einklang zu bringen."

Der grüne Bundestagsabgeordnete Toni Hofreiter kritisierte hingegen die Entscheidung des Gerichts als Schritt zur "Zerstörung des Isentals". Die Trasse Isental der A94 sei "sowohl für die Bewohner des Isentals als auch klimapolitisch verheerend."

Der VGH erläuterte, die Trasse durch das Isental betreffe keine gemeldeten Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiete (FFH-Schutzgebiete). Der Fledermausart "Großes Mausohr", die in der naheliegenden Kirche Schwindkirchen ihre Wochenstube habe, solle mit Leitstrukturen wie Wällen, Bepflanzungen und Unterführungen ein gefahrloses Queren der Autobahn ermöglicht werden. Bachläufe wiederum quere die Fahrbahn teils bereits an Stellen, an denen keine Auwälder betroffen seien.

In den anderen Fällen seien Brücken mit großen Spannweiten und großer Höhe geplant, so dass die Auswirkungen der Trasse auf ein "nicht mehr erhebliches Minimum" reduziert würden. Wegen eines Bestands des geschützten "Kriechenden Scheiberichs" sei eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden, weil eine Alternativtrasse hier nicht zumutbar sei.

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