Bamberg:Richterliche Abfuhr für die NPD

Die rechtsextreme NPD muss auf ihren geplanten Landesparteitag in Bamberg verzichten. Die Partei hat keinen Anspruch darauf, die Stadthalle zu mieten.

Die rechtsextreme NPD hat keinen Anspruch darauf, die Bamberger Konzert- und Kongresshalle für ihren Landesparteitag am 23. September zu mieten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wies am Freitag die Beschwerde gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurück. (Az. 4 CE 07.2292).

NPD: Kein Anspruch auf Stadthalle (Archivbild) (Foto: Foto: AP)

Aus Gründen der Gleichbehandlung könne dem NPD-Landesverband zwar durchaus ein Vermietungsanspruch entstehen. Bislang habe die Stadt Bamberg auch anderen politischen Parteien die Konzert- und Kongresshalle für überörtliche Veranstaltungen vermietet. Da allerdings am 23. September in der Halle bereits ein "Tag der offenen Tür" stattfinde, stehe dieser Termin für eine andere öffentliche Nutzung nicht zur Verfügung, stellten die Richter fest.

Schon bei der ersten Anfrage der NPD sei diese Veranstaltung bekannt gewesen. Die NPD könne nicht verlangen, dass die Stadt Bamberg den "Tag der offenen Tür" in einem reduzierten Umfang ohne das Personal der Stadthallen GmbH durchführe oder den Veranstaltungsort ohne das technische Personal zur Verfügung stelle.

Ein Anspruch auf Zulassung einer öffentlichen Einrichtung bestehe nur im Rahmen der jeweiligen sachlichen und personellen Kapazität. Ein Recht auf eine Erweiterung der Kapazität gebe es nicht, urteilten die Richter. Gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gibt es nach Angaben einer Sprecherin keine Rechtsmittel. Die NPD könnte allerdings Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.

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