Augsburg:Höchststrafe für "teuflischen Plan"

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Im Augsburger Giftmord-Prozess sind beide Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie hatten gemeinsam einen 45-Jährigen umgebracht.

Im Augsburger Giftmordprozess sind die beiden Angeklagten am Donnerstag vom Landgericht Augsburg wegen gemeinschaftlichen Mordes zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt worden. Bei der 31-jährigen Ex-Frau des Mordopfers stellte das Landgericht Augsburg zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird eine vorzeitige Haftentlassung erschwert.

Tanja E. ist wegen Mordes an ihrem Ex-Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Foto: Foto: dpa)

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im Januar zusammen mit ihrem damaligen Geliebten ihren Ehemann mit einer Mischung aus drei Narkosemitteln zu Tode gespritzt hat.

Bis zuletzt hatte sie die Tat bestritten, während ihr 32 Jahre alter Liebhaber ein Geständnis abgelegt hatte. Gegen ihn verhängte das Gericht ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe, allerdings ohne ihm eine besonders schwere Schuld zur Last zu legen.

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, die Darstellung der Angeklagten, sie sei unschuldig, sei "schlichtweg unglaubhaft". Sie habe ihr Leben auf Lügen und Unwahrheiten gebaut. Ihr Mann sei als "Familienvater auf eine Weise hingerichtet worden, die es selten gibt".

Unter Ausnutzung ihrer medizinischen Kenntnisse und des Vertrauens ihres Ehemanns habe die Angeklagte ihren "teuflischen Plan" aus Habgier und Heimtücke ausgeführt. Deshalb habe das Gericht die besondere Schwere der Schuld als gegeben gesehen.

Dem Mitangeklagten billigte das Gericht zu, die Tat in seinem Geständnis weitgehend zutreffend dargestellt zu haben. Unglaubhaft sei aber, dass er als ehemaliger Rettungssanitäter die tödliche Wirkung der verabreichten Narkosemittel nicht gekannt haben will. Dies hatte der Angeklagte in seinem Schlusswort erklärt und um eine milde Strafe gebeten.

Der Anwalt hatte auf eine Haftstrafe zwischen drei und 15 Jahren plädiert. Sein Mandant sei ein "schwacher, gedemütigter Mensch", der von seiner Ex-Freundin zu der Tat "geprügelt" worden sei. Er habe um seine vermeintliche gemeinsame Tochter mit der Angeklagten gebangt. Erst in Untersuchungshaft hatte er nach einem Vaterschaftstest erfahren, dass er nicht der leibliche Vater des vierjährigen Mädchens ist.

Mit einem Schlafmittel in einem Milch-Shake hatten die beiden Mörder den Ehemann der Angeklagten zunächst betäubt und ihm dann eine tödliche Mischung aus Narkosemitteln verabreicht. Die Angeklagten und auch das Opfer waren als Sanitäter tätig. Der 32-Jährige gab an, dass die Ehefrau zwei der drei Medikamente injiziert habe, er selbst eines. Der Vergiftete starb vier Tage später im Augsburger Klinikum, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.

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