Verkehrsunfälle:Mehr Geld

Opfer können möglicherweise auf höhere Schmerzensgelder hoffen.

Nachdem einem Unfallopfer die eher hohe Summe von 350.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurde, können Opfer von Verkehrsunfällen künftig möglicherweise mit höheren Schmerzensgeldern rechnen. Das teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit.

(Foto: Foto: dpa)

In dem Urteil des Landgerichts Detmold vom Mai 2003 (Az.: 9 O 265/98) verwiesen die Richter auch darauf, dass die Höhe des Schmerzensgeldes nicht länger allein vom Verschulden des Schädigers abhängig gemacht werden kann. Es müsste auch die Schwere der Verletzungen als Maßstab herangezogen werden.

Opfer kann auch Mitschuld haben

Verhandelt worden war der Fall eines 19-jährigen Mannes, der betrunken die Straße überquert hatte - er wurde von einem Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst. Dabei erlitt der junge Mann ein schweres Hirntrauma, ein Hirnödem, verschiedene Hirnblutungen und eine spastische Lähmung.

Er ist seitdem bettlägerig, kann nicht sprechen oder schlucken und sich nur mit zwei Fingern verständlich machen. Laut dem DAV besteht also auch die Hoffnung auf Schmerzensgeld, wenn das Opfer eine Mitschuld hat oder den Schädiger geringe Schuld trifft.

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