Verkehrsrecht:Schäden durch Blow-ups: Wer zahlt?

Schäden am eigenen Auto oder Motorrad durch sogenannte Blow-ups oder einen dadurch verursachten Unfall sind nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Schäden an anderen Fahrzeugen übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Als Blow-ups werden Straßenschäden bezeichnet, die dadurch entstehen, dass Fahrbahndecken sich bei großer Hitze wölben und aufplatzen. Das kann laut ADAC schnell und unvorhergesehen passieren. Der Nachweis der Schuldfrage könnte schwierig werden Zwar könne unter Umständen auch eine Haftung der Autobahn- oder Straßenmeisterei infrage kommen. "Dafür müssten der Straßenmeisterei aber Versäumnisse in ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden", sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Hürden dafür lägen hoch, der Nachweis sei schwierig. Wenn aber etwa trotz Kenntnis der Schäden kein Warnschild aufgestellt wurde, wäre dies ein denkbarer Fall. Betroffen sind laut ADAC ältere Streckenabschnitte aus Beton.

Die sind demnach nicht so verformbar wie Fahrbahnen aus Asphalt. Meist bilden sie keine geschlossene Fahrbahnoberfläche, sondern bestehen aus aneinandergereihten Platten. Alte, oft reparierte Abschnitte und hier speziell Fugen und Nahtstellen sind besonders anfällig für Aufplatzungen. Asphaltfahrbahnen an sich seien nicht betroffen. Der Automobilclub rät, auf einschlägigen Strecken aufmerksam, vorsichtig und gegebenenfalls mit vermindertem Tempo zu fahren und mehr Abstand zu Vorausfahrenden zu halten.

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