Verkehrs-Urteil:Bitte schnell reden!

Alles, was recht ist: Unter gewissen Umständen ist das Telefonieren mit dem Handy im Auto sogar erlaubt.

Bei abgeschaltetem Motor darf ein Autofahrer auch hinter dem Steuer mit dem Handy telefonieren, selbst wenn er an einer roten Ampel steht. Er hat dann zwar nicht allzuviel Zeit zu reden - aber dies hat jetzt das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Ein Pkw-Fahrer war vom Amtsgericht Kempten zu einer Geldstrafe von 40 Euro verurteilt worden, als er an einer roten Ampel beim Telefonieren ertappt wurde. Die Begründung für die Strafe: Der Fahrer könne nicht wissen, wann die Ampel auf Grün umschaltet.

"Schatz, ich bin gleich da!" - Für mehr reicht's nicht an der roten Ampel. (Foto: Foto: iStockphoto)

Die Richter des OLG Bamberg waren laut einem Bericht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anderer Auffassung. Um die Weiterfahrt anzutreten, müsse der Fahrer den Motor zunächst starten. Erst wenn er danach mit dem Telefonieren fortfahren würde, mache er sich strafbar (Az: 3 Ss OWi 1050/06).

(sueddeutsche.de/mid)

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