Urteil:Schlüsselfrage

Beim Diebstahl eines Autos erlischt der Kasko-Versicherungsschutz, wenn der Besitzer den Schlüssel nicht ausreichend sicher aufbewahrt hat.

Das hat das Landgericht Coburg entschieden.

Viele Neuwagen haben eine Alarmanlage. (Foto: Foto: Opel/dpa/gms)

Das Gericht wies damit die Klage einer Autobesitzerin ab, deren Wagen nach einer öffentlichen Veranstaltung an ihrem Arbeitsplatz gestohlen worden war. Ein Unbekannter hatte während der Betriebsveranstaltung den Wagenschlüssel aus ihrer Jackentasche und damit später den Wagen entwendet. Die Jacke sei an einem unbewachten Kleiderständer aufbewahrt gewesen.

"Leichtsinn"

Nach Ansicht des Gerichts hat die Klägerin den Diebstahl mit ihrem Leichtsinn ermöglicht. Der Schlüssel sei gegen den Zugriff Dritter nicht ausreichend gesichert gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Daran habe auch die Tatsache nichts geändert, dass ein Wachmann in dem Betriebsgebäude regelmäßige Kontrollgänge unternommen habe.

Diese hätten nur zu bestimmten Zeiten stattgefunden, wodurch ein lückenloser Schutz nicht gewährleistet gewesen sei. Die Autobesitzerin habe es damit den Autodieben leicht gemacht (Beschlüsse vom 29. 9. 2004 und 22. 10. 2004, Aktenzeichen: 33 S 66/04; rechtskräftig).

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