Service:Kein Krach, wenn es gekracht hat

Selbst ein harmloser Blechschaden irgendwo im Ausland kann viel Zeit und Nerven kosten - wo in Deutschland Autofahrern nach einem Unfall im Ausland geholfen wird.

Klaus Justen

Selbst ein harmloser Blechschaden irgendwo im Ausland kann viel Zeit und Nerven kosten - dabei ist die grenzüberschreitende Regulierung von Unfallschäden seit einigen Jahren schon deutlich einfacher geworden, nachdem 2003 die vierte Krafthaftpflicht-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Versicherungsgesellschaften müssen danach in allen EU-Ländern Schadensbeauftragte benennen, an die sich Unfallopfer wenden können.

Nützliche Telefonnummern

Bei uns gibt darüber der Zentralruf der Autoversicherer Auskunft, der unter (0180) 25026 zu erreichen ist; ein Anruf kostet sechs Cent. Über den Zentralruf können Geschädigte auch anhand des Kennzeichens ermitteln lassen, bei wem der Unfallgegner versichert ist.

Reagieren die ausländische Versicherung oder ihr Beauftragter nicht innerhalb von drei Monaten angemessen auf die Entschädigungsforderung des Unfallopfers, hat die Versicherung noch keinen Schadensbeauftragten in Deutschland oder lässt sich innerhalb von zwei Monaten nicht die zuständige Versicherung ermitteln, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe in Hamburg wenden - Telefon: (040) 301800 - und einen Antrag auf Schadensregulierung stellen, die dann dem Recht des Unfalllandes folgt.

Allerdings: Dieser von den Versicherern getragene Verein ist nicht zuständig für Streitigkeiten zwischen Autofahrer und ausländischer Versicherung, wenn es zum Beispiel über die Höhe einer eventuellen Entschädigung geht.

© SZ vom 6.9.2006 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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