Recht:Kleine Kinder trifft bei Unfällen keine Schuld

Es ist seit vergangenem Jahr Gesetz, doch viele Autofahrer haben davon keine Ahnung: Bei Unfällen im Straßenverkehr trifft Kinder unter zehn Jahren grundsätzlich keine Schuld, auch wenn sie bei Rot über die Straße gelaufen sind.

"Diese bereits im vergangenen Jahr in Kraft getretene Reform des Schadenersatzrechts ist vielen Autofahrern immer noch weitgehend unbekannt", sagt Arndt Kempgens, ein auf Straßenverkehrsrecht spezialisierter Anwalt.

Besondere Vorsicht sei gerade bei Schulstart der Erstklässler geboten. Automatisch und unabhängig vom Verhalten der Kinder treffe den Autofahrer nach der Neuregelung bei Kinderunfällen nun die volle Schuld.

"Der Fahrer kann sich auch nicht mehr dadurch entlasten, dass er den Unfall bei sorgfältigster Fahrweise nicht hätte verhindern können", sagte Kempgens. Komme es zu einer Verletzung, stehe dem Kind nun völlig unabhängig von dessen Verhalten der volle Schadenersatz zu.

Kempgens bezeichnete auch den häufig zitierten Grundsatz "Eltern haften für ihre Kinder" als "rechtlichen Nonsens". Tatsächlich hafteten Eltern nur bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht für die von ihren Kindern angerichteten Schäden.

Wenn ein sechsjähriger Schüler zuvor belehrt worden sei, könne er etwa auch ohne ständige Aufsicht den Schulweg antreten, ohne dass den Eltern bei einem Schaden eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen werden könne, sagte Kempgens.

Dies gelte auch dann, wenn ein mit dem Radfahren vertrauter Sechsjähriger in bekannter Umgebung mit dem Zweirad unterwegs sei.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland 216 Kinder unter 15 Jahren bei Verkehrsunfällen getötet, 41 263 Kinder wurden verletzt.

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