Das Auto bei Kälte im Stand warmlaufen zu lassen - das kann sehr teuer werden. Mit bis zu 80 Euro Bußgeld müssen Autofahrerinnen und Autofahrer laut ADAC Berlin-Brandenburg rechnen, wenn sie den Motor anschalten und dann zum Beispiel in aller Seelenruhe erst mal die Scheiben von Eis und Schnee befreien. Durch die Regelung sollen Lärm- und Abgasbelästigungen vermieden werden, so der Automobilklub. Wird der Motor dagegen warm gefahren, ist er schneller auf Betriebstemperatur und verbraucht weniger Treibstoff.
Die Scheiben vor Fahrtantritt freizumachen, ist dennoch Pflicht. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Autofahrer für gute Sicht verantwortlich. Dazu gehört: Front- und Seitenscheiben müssen frei sein. Wer nur mit einem Guckloch in der Windschutzscheibe erwischt wird, dem drohen zehn Euro Geldbuße. Ebenfalls müssen laut ADAC Blinker, Rücklichter, Scheinwerfer, Kennzeichen, Motorhaube und das Autodach gesäubert werden. Weder der nachfolgende Verkehr noch die eigene Sicht solle durch herabfallenden Schnee gefährdet werden. Aus Umweltschutzgründen rät der Autofahrerklub, auf chemische Enteiser zu verzichten.