Ratgeber:Check-Liste gegen Werkstatt-Ärger

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Überhöhte Rechnungen, fehlerhafte Reparaturen, Arbeiten ohne Auftrag - immer wieder kommt es zum Streit zwischen Reparaturbetrieben und Kunden. Dabei lassen sich viele Probleme leicht vermeiden.

Als erste Grundregel gilt: Man sollte den Wagen persönlich in der Werkstatt abgeben. Am besten vereinbart man einen Übergabetermin und spricht mit einem Vertreter der Werkstatt die Arbeiten durch. So lassen sich Fehler und Missverständnisse von Anfang an vermeiden.

Bisweilen bekommt man von Werkstätten etwas mehr, als man eigentlich wollte. (Foto: Foto: AP)

Niemals sollte man Pauschalaufträge wie "TÜV-fertig machen" erteilen: Legen Sie die Arbeiten einzeln fest und verlangen Sie eine Kopie der Auftragsbestätigung. Schon jetzt nach den zu erwartenden Kosten fragen und ein Limit festlegen! Telefonnummer hinterlassen, falls während der Reparatur weitere Mängel auftauchen oder sich der vereinbarte Preis erhöht.

Klare Anweisungen tun Not

Wer verhindern will, dass zum Beispiel Scheibenreiniger nachgefüllt wird, wenn der Behälter noch fast voll ist, oder dass beim Ölwechsel teures Synthetic-Öl eingefüllt wird, muss bei der Auftragserteilung diesbezüglich klare Anweisungen erteilen.

Bei größeren Reparaturen verbindlichen Kostenvoranschlag machen lassen. Er darf nicht überschritten werden. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag hat die Werkstatt einen Spielraum von 15 bis 20 Prozent.

Bei der Abholung des Fahrzeugs die Rechnung genau lesen. Unklare Rechnungsposten vom Mechaniker erklären lassen. Bei Beanstandungen nur "unter Vorbehalt" zahlen und einen entsprechenden Vermerk auf dem Rechnungsdurchschlag anbringen. Wer die Zahlung vollständig verweigert, riskiert, dass die Werkstatt von ihrem Pfandrecht Gebrauch macht und das Fahrzeug nicht herausgibt.

Fahrzeug auf mögliche Beschädigungen oder Verunreinigungen untersuchen. Die Werkstatt haftet für fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen sowie für Schäden bei der Probefahrt.

Ein Jahr Haftung für Sachmängel

Reparaturmängel oder andere Beanstandungen sofort reklamieren. Im Zweifel Altteile als Beweismaterial aushändigen lassen. Die Werkstatt haftet für Sachmängel ein Jahr lang. Allerdings: Für die Zeit der Nachbesserung steht einem kein Ersatzwagen zu.

Ist keine gütliche Einigung zu erzielen, hilft die Schiedsstelle für das Kfz-Handwerk, sofern die Werkstatt Mitglied der Kfz-Innung ist. Dieses Gremium, in dem auch der ADAC vertreten ist, arbeitet kostenlos. Adressen gibt es bei der örtlichen Kfz-Innung, beim ADAC unter Telefon 0 180 5 10 11 12 (0,12 €/Min.) oder unter www.adac.de.

Allein 2004 hatten sich die Kfz-Schiedsstellen mit etwa 10.000 Beschwerden zu befassen. Dabei konnten rund 8300 Fälle im Vorverfahren und 670 durch Vergleich beendet werden. In 640 Fällen musste ein Schiedsspruch für Klarheit sorgen.

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