Parkhäuser:Einfahrt verboten

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Nach wie vor dürfen Erdgasfahrzeuge nicht in Tiefgaragen einfahren. Nach Ansicht des Bundesverbandes der Park- und Garagenhäuser soll damit möglichst schnell Schluss sein.

Für die einen ist es seit vielen Jahren ein Ärgernis, die anderen nehmen das unscheinbare Schild bei der Einfahrt in eine Tiefgarage überhaupt nicht wahr. Nach wie vor dürfen Erdgasfahrzeuge nicht in die Tiefgaragen einfahren. In Zeiten kaum vorhandener Parkflächen haben es die Erdgasfahrzeuge daher gerade in Innenstädten schwerer denn je, einen Stellplatz zu bekommen.

Nach Ansicht des Bundesverbandes der Park- und Garagenhäuser soll damit möglichst schnell Schluss sein. "Es gibt weder eine rechtliche und schon gar keine faktische Grundlage mehr, Erdgasfahrzeuge von der Nutzung von Tiefgaragen und Parkhäuser auszuschließen", so Geschäftsführer Gerhard Trost-Heutmekers vom Bundesverband.

Keine Explosionsgefahr mehr

Obwohl die Sicherheit von Erdgasfahrzeugen bereits seit Jahren fest steht und die gesetzlichen Verbote seit den 90er Jahren gestrichen wurden, hat sich an den Beschilderungen kaum etwas geändert. Fast alle Tiefgaragen verbieten die Einfahrt für Erdgasfahrzeuge nach wie vor.

Bei den meisten ist auch die Einfahrt von Autos mit Flüssiggasantrieb verboten. Dabei liegt die Entscheidung ob ja oder nein im Rahmen des Hausrechts allein beim Garagenbetreiber. Jeder könnte die weißen oder gelben Metallschilder abbauen und die Türen öffnen.

Viele Betreiber wissen nach wie vor jedoch zu wenig über die Erdgastechnik. Die Gefahr von Explosionen ist seit Jahren gebannt.

Schließlich entzündet sich das Gas erst ab einer Konzentration von 10 bis 15 Prozent und einer Zündquelle von 540 Grad Celsius. Beides ist nicht in Garagen zu finden. Trotzdem schauen die Fahrer von Erdgasfahrzeugen in die Röhre.

Dabei ist die Zahl der Erdgasfahrzeuge nicht nur in Deutschland auf dem Vormarsch. Anfang des Jahres waren mehr als 27.000 Erdgasfahrzeuge in Deutschland zugelassen; 40 Prozent mehr als im Vorjahr.

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