Falls ein Lebensretter die Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich überschreitet, kann er nicht darauf pochen, er habe nur helfen wollen, berichtet die Zeitschrift "Auto/Straßenverkehr".
So erhielt ein Autofahrer, der einen schwer verletzten Arbeiter in die nächste Klinik gebracht hatte und dabei in eine Radarfalle geraten war, ein Bußgeld von 125 Euro, einen Monat Fahrverbot und vier Strafpunkte.
Das Amtsgericht Bad Segeberg (Schleswig-Holstein), an das sich der Autofahrer gewandt hatte, hob zwar das Fahrverbot auf, gab der Bußgeldstelle aber prinzipiell Recht (Az.: 8 OWi 476/01). Eine Verhandlung des Falls vor dem Oberlandesgericht steht noch aus.
(sueddeutsche.de / dpa)