Neues Gesetz in Österreich:Winterreifen oder Geldstrafe

Die österreichische Regierung führt per Gesetz die Winterreifenpflicht ein. Wer bei "winterlichen Fahrverhältnissen" ohne Winterreifen erwischt wird, muss unter Umständen kräftig zahlen.

Günther Fischer

Die österreichische Regierung hat per Gesetz die Winterreifenpflicht beschlossen. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft, wird in Zukunft aber von 1. November bis 15. April gelten, wobei ausdrücklich "winterliche Verhältnisse" herrschen müssen.

Das heißt: Lenker eines Pkw, eines Kombikraftwagens oder eines Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm dürfen "bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis", ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, "wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind". Parkende Pkw sind ausgenommen.

Es kann teuer werden: bis zu 5000 Euro Strafe

Wer gegen die Vorschrift verstößt, wird - anders als in Deutschland - bestraft: Einfache Verstöße werden mit einer sogenannten Organstrafverfügung in Höhe von 35 Euro geahndet. Wenn aber ein Gefährdungstatbestand (mit Sommerreifen Richtung Pass fahren) vorliegt, wird es richtig teuer: Winterreifensünder können dann in einem Verwaltungsstrafverfahren mit bis zu 5000 Euro bestraft werden. Die Polizei bekommt darüber hinaus auch die Möglichkeit, das betroffene Fahrzeug abstellen zu lassen.

Er wird allerdings betont, dass die Regelung ausdrücklich auf winterliche Fahrbahnverhältnisse abstellt, sie gilt also nicht generell: Ist die Fahrbahn trocken, oder weist sie - aufgrund von Niederschlägen - lediglich Nässe auf, ohne dass das zur Bildung von Schnee, Matsch oder Eis führt, braucht man keine Winterausrüstung. Wer keine Garage hat und sein Fahrzeug über Winter nur auf der Straße parkt und ohnehin nicht benutzt, muss ebenfalls nicht umrüsten.

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