Neue Bußgeld-Regelung:Verkehrsrowdys zahlen deutlich mehr Strafe

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Teure Zeiten für Drängler: Das Bußgeld für zu schnelles Fahren und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer wird zum 1. Januar 2009 deutlich erhöht.

Verkehrsrowdys drohen vom kommenden Januar an meist doppelt so hohe Bußgelder als bisher. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den neuen Bußgeldkatalog von Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD).

(Foto: Foto: AP)

"Vor allem Raser und Drängler, also diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen", sagte der Minister. Im Einzelfall sind bis zu 3000 Euro fällig.

Dagegen seien für einfache Verwarnungsgelder oder falsches Parken keine Erhöhungen geplant. Tiefensee gehe davon aus, dass Bundestag und Bundesrat dem neuen Bußgeldkatalog zustimmten, sagte eine Sprecherin.

Gefährliches Überholen soll künftig 100 Euro statt bislang 50 Euro kosten. Dieselben Sätze gelten für zu hohe Geschwindigkeit bei Regen und Glätte. Wer in Ortschaften zwischen 21 und 25 km/h zu schnell fährt, soll 80 Euro statt 50 Euro berappen. Wer zu dicht auffährt, zahlt künftig bis zu 400 Euro (bisher 250 Euro).

Mehrere Vergehen, höhere Strafen

Noch einmal drastisch erhöht werden mit einer Verdoppelung die Strafen bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Beim ersten Verstoß sind künftig 500 Euro, beim zweiten 1000 Euro und beim dritten 1500 Euro fällig. Wenn zu Alkohol weitere Vergehen wie Drängeln oder zu schnelles Fahren hinzukommen, verdoppelt sich die Obergrenze auf 3000 Euro.

Dem Verkehrsclub Deutschland gehen die Maßnahmen noch nicht weit genug. Bei geringen Tempo-Überschreitungen seien die Bußgelder weiterhin zu gering. Der FDP-Verkehrsexperte Patrick Döring kritisierte die Pläne von Tiefensee dagegen als "Bußgeld-Abzocke". Damit seien bei Verkehrsdelikten höhere Strafen als bei Körperverletzung möglich. Die Abgeordnete der Linken, Gesine Lötzsch, forderte, Bußgelder vom Einkommen der Autofahrer abhängig zu machen.

© sueddeutsche.de/Reuters/mel - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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