Führerschein-Urteil:EU bremst Flensburg aus

Auch ein endgültiger Führerscheinentzug ist kein Hindernis mehr. Eine im EU-Ausland neu erworbene Fahrerlaubnis muss in Deutschland anerkannt werden - so eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.

Ein Mann aus dem thüringischen Sömmerda darf dank einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiter hinter dem Steuer sitzen, obwohl ihm wegen zahlreicher Vergehen der Führerschein entzogen worden war. Das entschied das Amtsgericht Sondershausen, wie Richter Christian Kropp am Montag mitteilte.

Lappen weg? Ab ins Ausland und schnell neu gemacht (Foto: Foto: dpa)

Der Mann, dessen Sündenregister wegen Rasens und anderer Ordnungswidrigkeiten 18 Punkte aufwies und der in Deutschland keine Aussicht mehr auf eine neue Fahrerlaubnis hatte, erwarb danach einen neuen Führerschein in Tschechien. 2006 war er nach einem Unfall trotzdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt worden.

In der Hauptverhandlung präsentierte er laut Kropp den tschechischen Führerschein, und sein Anwalt verwies auf die EuGH-Entscheidung aus dem vergangenen Jahr. Darin sei ausgeführt, "dass nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung europäischer Führerscheine der neue Führerschein eines Mitgliedstaates trotz Straftaten oder Bußgeldbescheiden in einem anderen EU-Land anerkannt werden muss", betonte Kropp. Da der 54-Jährige sein Auto also mit einem gültigen Führerschein gefahren habe, habe er freigesprochen werden müssen.

In der Urteilsbegründung äußerte der Sondershäuser Amtsrichter sein Unverständnis über diese Rechtsprechung: Damit würden die Reichen und Cleveren belohnt, die einfach in einem anderen Land die Fahrerlaubnis neu erwerben dürften. Wenn dem Mann zum Beispiel der tschechische Führerschein weggenommen werden sollte, dann könnte er problemlos in Polen eine neue Fahrerlaubnis bekommen, da noch kein EU-Register existiere, erklärte Kropp auf AP-Anfrage. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen legte Rechtsmittel ein.

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