Fasching am Steuer:Pappnasen hinterm Lenkrad

Darf ein Autofahrer während der Fahrt eine Faschingsmaske tragen? Oder eine Pappnase? Und Augenklappen, Gummiohren? Wichtige Verhaltensregeln für Autofahrer bis Aschermittwoch.

Wichtiger Tipp für Narren: Maskiert dürfen sie nur dann hinters Lenkrad, wenn Pappnase oder Gummiohren ihre Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigen.

Masken sind bei der Fahrt im Auto nicht erlaubt. (Foto: Foto: ADAC)

Während nach Angaben des Automobilclub von Deutschland (AvD) eine Pappnase meist noch erlaubt ist, sind beispielsweise Augenklappen und Vollmasken tabu.

Wer diese Regeln missachte, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit zehn Euro Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit laut AvD zudem der Verlust des Kaskoschutzes.

Vermummungsverbot aufgehoben

An den närrischen Tagen stellt das Tragen einer Maske kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar, auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist.

"Ab dem Aschermittwoch gilt wieder: Maske ab", erklärt der Autoclub. Wer dann noch mit einer Maske "geblitzt" werde, habe für den Fall, dass er überführt werde, mit höheren Strafen zu rechnen, da ihm eventuell Vorsatz unterstellt werde.

Der Auto Club Europa (ACE) weist darauf hin, dass die Polizei erfahrungsgemäß zur Fastnachtszeit intensiver als sonst die Autofahrer kontrolliert. Keinerlei Pardon würden Verkehrspolizisten verständlicherweise bei Alkohol- und Drogenmissbrauch hinterm Steuer kennen.

Auch "einfache" Ordnungswidrigkeiten wie Parken im eingeschränkten Halteverbot gingen in aller Regel nicht als närrisches Treiben durch.

© sueddeutsche.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: